Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

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Stand XX.12.2024

AKTUELL IN BEARBEITUNG!!!

Letzte Änderungen 
  Update
XX.12.2024 Aktualisierung der Rechtsquellen (Aufsichtserlass Schulsport)
25.06.2024 Neue Rubrik: Gymnasiale Oberstufe
19.12.23 Schule und Verein: Welche Lizenzen muss eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter in einer solchen „AG“ besitzen?
Schulsportliche Rahmenbedingugen: Ist es möglich die dritte Sportstunde zum Beispiel durch eine allgemeine Bewegungsstunde zu ersetzen?
11.12.23 Verlinkung Nachwuchsleistungssport eingefügt

 

 

▶ Aufsichts- & Qualifikationsanforderungen

 

Einsatz im Sportunterricht

 
▶ Welche Voraussetzungen benötigen Lehrkräfte, um Sport unterrichten zu dürfen?
tags: Sportunterricht, Voraussetzung, Studium, studieren, Examen, Fakultas

Im Sportunterricht dürfen nur fachkundige Lehrkräfte eingesetzt werden. Als fachkundig gelten Lehrkräfte, die im Fach Sport die erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder durch eine Erweiterungs- oder Zusatzprüfung die entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben. Als fachkundig gelten auch Personen, die aufgrund eines sportwissenschaftlichen Abschlusses an einer Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildung eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.
(siehe auch: Welche Voraussetzungen benötigen Lehrkräfte, um fachfremd Sport zu unterrichten?)

Außerunterrichtlicher Schulsport (Sportangebote z.B. im Rahmen von AG) darf über die oben genannten Personen hinaus auch von Übungsleiterinnen und Übungsleitern oder von Trainerinnen und Trainern angeboten werden, die eine gültige Lizenz (C-Lizenz oder höher) oder eine gleichwertige Ausbildung besitzen. Die Entscheidung über die Durchführung des außerunterrichtlichen Sportangebotes trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(siehe auch: Welches sind Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen?

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht

 
▶ Welche Voraussetzungen benötigen Lehrkräfte, um fachfremd Sport zu unterrichten?
tags: Sportunterricht, Regelung, Eignung, weitere, Kompetenzen, Fakultas

In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter (nach der Dienstordnung in der aktuellen Fassung) Lehrkräfte im Fach Sport fachfremd einsetzen, wenn sie über sportdidaktische und -methodische Kenntnisse (Fachkompetenzen und theoretische Grundlagen sowie Unterrichts- und Vermittlungskompetenzen) als auch über sportmotorische Erfahrungen (Bewegungskompetenzen und sportmotorisches Können) verfügen. 

Sportförderunterricht darf nur von Personen erteilt werden, die eine Qualifikation (erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder Erweiterungs- oder Zusatzprüfung oder sportwissenschaftlicher Abschlusses an einer Hochschule oder einer vergleichbare Ausbildung) und eine spezifische Zusatzausbildung besitzen.

In der Grundschule, Förderschule und an beruflichen Schulen sollen Lehrkräfte für den fachfremden Einsatz an akkreditierten sportdidaktisch-methodischen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Eine gültige Übungsleiterlizenz (C-Lizenz oder höher) stellt einen vergleichbaren Nachweis dar.

  • Für den fachfremden Einsatz in der Grundschule wird die Teilnahme an der Qualifizierungsreihe zum Unterrichten im Fach Sport der Zentralen Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) besonders empfohlen.
  • In der Sekundarstufe können Lehrkräfte fachfremd eingesetzt werden, wenn diese mindestens eine gültige Übungsleiter- oder sportartspezifische Trainerlizenz (C-Lizenz oder höher) besitzen. Mit einer Trainerlizenz ist der Einsatz im Sportunterricht auf das Inhaltsfeld gemäß des Kerncurriculums Sport begrenzt, zu dem die Sportart zählt.
  • In Sportkursen der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums ist ein fachfremder Einsatz von Lehrkräften ausgeschlossen.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 21 AufsVO

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 2 Aufsichtserlass Schulsport

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: §17 Abs. 3 LDO HE 

 
▶ Kann eine Lehrkraft zum Sportunterricht verpflichtet werden, obwohl sie hierfür nicht ausgebildet ist?
tags: Sportunterricht, Regelung, Eignung, weitere, Kompetenzen, Ausbildung, Zwang, gezwungen

In begründeten Ausnahmefällen oder auf eigenen Wunsch der Lehrkraft kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ihr im Rahmen ihres Lehramtes oder ihrer Lehrbefähigung Unterricht auch in den Fächern übertragen, für die sie nicht ausgebildet ist; ihr darf Unterricht, der mit besonderen Unfallgefahren verbunden ist, nicht gegen ihren Willen übertragen werden; besondere Regelungen bleiben unberührt. 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: LDO HE, § 17 (3)

 
▶ Ist ein fachfremder Einsatz im Sportunterricht in der Oberstufe möglich?
tags: Sportunterricht, Regelung, Eignung, weitere, Kompetenzen, GO, SEK II

In Sportkursen der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums ist ein fachfremder Einsatz von Lehrkräften ausgeschlossen.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Sporterlass, II.1

 
▶ Welche Aufgaben darf eine U-Plus-Kraft im Rahmen des Sportunterrichts übernehmen?
tags: Sportunterricht, Regelung, Eignung, weitere, Kompetenzen, Ausilfe, Vertretung, vertreten

Die Einsatzmöglichkeiten der U-Plus-Kraft im Sportunterricht sind abhängig von deren Qualifikation.

(siehe auch:
Welche Voraussetzungen benötigen Lehrkräfte, um Sport unterrichten zu dürfen?
Welche Voraussetzungen benötigen Lehrkräfte, um fachfremd Sport zu unterrichten?
Dürfen Lehramtsstudentinnen und -studenten (des Faches Sport) Sportarten unterrichten, in denen sie die entsprechenden Grundkurse an der Hochschule absolviert haben?

 
▶ Welche Qualifikationen benötigen Hilfskräfte, um Sportunterricht durchzuführen?
tags: Aushilfe, Eignung, Kompetenzen, Vertretung, vertreten, aushelfen

Werden im Sportunterricht Hilfskräfte eingesetzt, so bedürfen sie keiner weiteren Qualifikation wie sie in der Frage "Welche Vorgaben zur Qualifikation gibt es für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen?" beschrieben sind. 

(siehe auch: Welche Vorgaben zur Qualifikation bestehen beim Wassersport?

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 2 (3)

 
▶ Dürfen Lehramtsstudentinnen und -studenten (des Faches Sport) Sportarten unterrichten, in denen sie die entsprechenden Grundkurse an der Hochschule absolviert haben?
tags: Sportunterricht, Regelung, Eignung, weitere, Kompetenzen; Universität

Lehramtsstudierende des Faches Sport dürfen im Rahmen der Sicherstellung der Verlässlichen Schule im Vertretungsfall zur Erteilung von Sportunterricht eingesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein Studienumfang, der didaktisch-methodische Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im sportpraktischen wie auch im theoretischen Bereich nachweist.

 

Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen und Qualifikationen 

 
▶ Welches sind Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen?
tags: weitere, Aufsicht

Zu den Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen gehören Sportarten mit

a)     erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Zu den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gehören insbesondere das Klettern mit Ausnahme des Kletterns an Boulderwänden, das Schwimmen, das Kanufahren, das Rudern, das Segeln, das Surfen, der alpine Skilauf, das Snowboarden, das alpine Wandern, der Pferdesport, das Trampolinturnen und das Gerättauchen.

b)     mit besonderen Aufsichtsanforderungen.

Zu den Sportarten mit besonderen Aufsichtsanforderungen gehören insbesondere das Slacklining, das Inline-Skating, das Radfahren, der Skilanglauf, das Wasserskifahren und das Wakeboarden an Wasserskiseilbahnen, das Klettern an Boulderwänden und das Segeln auf Plattbodenschiffen.

Im Zweifel entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde.

(siehe auch:
Sportartspezifische Vorgaben
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Personaleinsatz
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Qualifikation, Gruppengrößen und besondere Hinweise für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Das "Farbsystem")

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 20

 
▶ Welche Vorgaben zur Qualifikation gibt es für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen?
tags: Sportunterricht, Regelung, Eignung, weitere, Kompetenzen

Lehrkräfte, die im Schulsport Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial anbieten, müssen eine sportartspezifische Qualifikation der zentralen Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) oder eine gleichwertige Qualifikation nachweislich erworben haben. Als gleichwertige Qualifikation sind insbesondere gültige Trainerlizenzen (C-Lizenz oder höher) anzusehen. Bieten Lehrkräfte im Schulsport Sportarten mit besonderen Aufsichtsanforderungen an, müssen sie Kenntnisse und Erfahrungen in der jeweiligen Sportart besitzen. Die regelmäßige aktive Ausübung der Sportart ist als Kenntnisse und Erfahrungen anzusehen.

Alle Lehrkräfte müssen sich intensiv über die jeweilige Sportart informieren, um ihre sportartspezifische Qualifikation zu bewahren.

Bei bestimmten Sportarten wird die Teilnahme an einer akkreditierten Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb von sportartspezifischen Kompetenzen empfohlen.

(siehe auch:
Sportartspezifische Vorgaben
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Personaleinsatz
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Qualifikation, Gruppengrößen und besondere Hinweise für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Das "Farbsystem")

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 21

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Sporterlass. IV, 1.

 
▶ Welche Vorgaben zur Qualifikation bestehen beim Wassersport?
tags: Regelungen, Eignung, Kompetenzen, Surfen, Wellenreiten, Kanu, SUP, Stand-Up-Paddling, Segeln

Beim Wassersport einschließlich des Schwimmens müssen die zur Aufsicht verpflichteten Personen rettungsfähig sein. Die Rettungsfähigkeit wird in der Regel durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder durch eine andere anerkannte Prüfung nachgewiesen. Sie ist jeweils nach spätestens fünf Jahren erneut nachzuweisen. Hilfskräfte (nach aktueller VO Aufsicht) die zur Aufsichtsführung beim Wassersport, einschließlich des Schwimmens herangezogen werden, müssen schwimmfähig sein.

Weitere Vorgaben bestehen in den einzelnen Sporarten.

(Siehe auch:
Welches sind Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen?
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Das "Farbsystem")

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 21 (3-5)

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Sporterlass, IV. 

 
▶ Welche sportartspezifischen Vorgaben zur Durchführung und Aufsicht gibt es bei Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen?
tags: Regelungen, Eignung, Kompetenzen, speziell, weitere, Vorgaben

Die Ausübung von Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder mit besonderen Aufsichtsanforderungen im Schulsport ist mit der Sportfachkonferenz oder, falls eine solche nicht besteht, mit der Gesamtkonferenz abzustimmen und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu genehmigen. Die beteiligte Konferenz berücksichtigt bei ihrer Stellungnahme die körperlichen, sozialen und kognitiven Voraussetzungen für den jeweiligen Sport.

Bei allen Wassersportarten müssen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens die Anforderungen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze (Freischwimmer) erfüllen. Dies Vorgabe gilt nicht, sofern das spezifische Gefährdungspotenzial des Wassersports durch besondere Sicherheitsvorkehrungen ausgeglichen werden kann, für Angebote, die dem Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichen in Bronze dienen und für den schulischen Schwimmunterricht.

(siehe auch:
Sportartspezifische Vorgaben
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Personaleinsatz
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Qualifikation, Gruppengrößen und besondere Hinweise für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen
🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Das "Farbsystem")

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 20 (2-3)

 
▶ Wo können schulsportspezifische Fortbildungsangebote eingesehen werden?
tags: Zusatz, Weiterbildung, Internet, Veranstaltungen, Termin

🔗 ZFS: https://zfs.bildung.hessen.de/sport/index.html

🔗 ZFS: https://zfs.bildung.hessen.de/gs/index.html

 
▶ Wo und wie meldet man sich für eine Fortbildung an?
tags: Einschreiben, Veranstaltung, Termin

Die Anmeldung kann auf https://zfs.bildung.hessen.de/ beim entsprechenden Angebot online durchgeführt werden.

🔗 ZFS: https://zfs.bildung.hessen.de/

 
▶ In welchem Zeitrahmen muss eine (Sport-)Lehrkraft die Rettungsfähigkeit auffrischen?
tags: Schwimmen, Baden, retten, Wasser, erneuern, Dauer

Die Rettungsfähigkeit wird in der Regel durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder durch eine andere anerkannte Prüfung nachgewiesen. Sie ist jeweils nach spätestens fünf Jahren erneut nachzuweisen.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 21 (5)

 
▶ In welchem Zeitrahmen muss eine (Sport-)Lehrkraft den Erste-Hilfe-Schein auffrischen?
tags: 1. Hilfe, Helfer, helfen, erneuern, Dauer

Zur Aufsicht verpflichtete Personen, die Sportunterricht, naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht erteilen, naturwissenschaftliche oder technische Angebote oder außerunterrichtliche Sportangebote durchführen, müssen als Ersthelferin oder Ersthelfer ausgebildet sein. Die Auffrischung der Ausbildung muss alle vier Jahre nachgewiesen werden.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 5 (4) 

 
▶ Muss eine Lehrkraft die erworbenen Qualifikationen auffrischen?
tags: Erneuern, Fortbildung, Verfall, verfällt, Dauer

Grundsätzlich gilt, dass sich alle Lehrkräfte intensiv über die jeweilige Sportart informieren müssen, um ihre sportartspezifische Qualifikation zu bewahren.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 21 (3)

Die Rettungsfähigkeit muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden und die Auffrischung der Ausbildung der Ersten-Hilfe muss alle vier Jahre nachgewiesen werden.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 21 (5)

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht, § 5 (4) 

In der Sportart Klettern muss für das Klettern im Vorstieg / im Toprope nach spätestens 5 Jahren die Sicherungskompetenz erneut nachgewiesen werden.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Sporterlass, IV., 2.2.1

 
▶ Wie viele Begleitpersonen benötigt man für Aktivitäten mit sportlichem Schwerpunkt? 
tags: begleiten, Anzahl, Lehrer, Lehrinnen, Lehrkräfte, Aufsicht

Die Aufsichtsanforderungen in den einzelnen Sportarten sind unterschiedlich (siehe Sportartspezifische Vorgaben). Die Gruppengröße und der Betreuungsschlüssel ist immer auch abhängig von der Lerngruppe und den äußeren Bedingungen, wie z.B. Wetter.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Sporterlass

 

Teilnahme am Schulsport 

 
▶ Welche Regelungen gibt es in Bezug auf das Tragen von Schmuck und Piercings?
tags: Ring, Kette, Vorgabe, Aufsicht, Ablegen

Die Aufsichtspersonen und die Schülerinnen und Schüler müssen während des Schulsports sportgerechte Kleidung und für die entsprechende Sportart vorgeschriebene oder erforderliche Schutz- oder Sicherheitsausrüstungen tragen. Die Ausrüstung muss altersgerecht und funktionsfähig sein. Uhren und Schmuck sind abzulegen. Bei Schmuck reicht es aus, ihn abzukleben, wenn dadurch Verletzungen ausgeschlossen sind.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht § 18 (2)

 
▶ Dürfen Schülerinnen und Schüler, die ihre Sportschuhe vergessen haben, barfuß am Sportunterricht teilnehmen? 
tags: ohne, Schuhe, Sportkleidung, Sportsachen, Turnbeutel, Mitmachen

Laut Aufsichtsverordnung (in der aktuell gültigen Fassung) muss sportgerechte Kleidung getragen werden. Hier ist die Lehrkraft gefordert und muss je nach Unterrichtsinhalt entscheiden, ob eine Teilnahme barfuß möglich oder sogar sinnvoll ist, wie z.B. im Turnen. Demgegenüber wäre eine Teilnahme beim Basketball nur mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll, da sich Schülerinnen und Schüler gegenseitig auf die Füße treten könnten und dies ohne Schuhe schmerzvoll sein kann.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht § 18 (2)

 
▶ Welche Regelungen gibt es für das Tragen von Brillen bzw. Sportbrillen?
tags: Vorgabe, sehen

ZFS-Beratungsposition

Eine spezielle Rechtsvorschrift für das Tragen von Brillen bzw. Sportbrillen besteht nicht, jedoch ist in der Aufsichtsverordnung geregelt, dass sportgerechte Bekleidung zu tragen ist. Das schließt das Tragen von geeigneten Sehhilfen im Bedarfsfall ein. Das bedeutet, Sportlehrkräfte müssen die Schülerinnen und Schüler auf diese Regelung hinweisen, gegebenenfalls ist der Hinweis zu wiederholen, wenn der Sportunterricht eine Sportbrille aufgrund der unterrichteten Sportart besonders erfordert. Schülerinnen und Schüler, die keine geeignete Sehhilfe tragen, können jedoch nicht vom Sportunterricht ausgeschlossen werden. Auch darf sich das Fehlen einer geeigneten Sehhilfe nicht nachteilig auf die Leistungsbeurteilung der Schülerin oder des Schülers auswirken. Das bedeutet, dass im Einzelfall Schülerinnen und Schüler nicht an Unterrichtssequenzen teilnehmen können, in denen sie aufgrund ihrer Brille besonders gefährdet wären. Hier muss die Sportlehrkraft eine um das Unfallpotenzial verringerte Situation schaffen. Sportlehrkräfte müssen die Hinweise zur Brille aktiv geben und transparent geben. Sollte es dennoch zu einem Unfall mit einer ungeeigneten Brille im Sport kommen, dann genießt die Sportlehrkraft auch in dieser Situation vollen Diensthaftpflichtschutz, sofern sie ihrer präventiven Verantwortung der Gestaltung einer didaktisch-methodischen Unterrichtssituation nachgekommen ist, welche Unfallrisiken minimiert oder Verletzungen weitestgehend ausschließt.

Verbindliche Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zum Tragen einer Sportbrille im Schulsport gibt es nicht. Allerdings empfehlen die Unfallkassen Brillenträgern im Schulsport sogenannte Sportbrillen, Kontaktlinsen oder geeignete Brillen zu tragen. Als geeignet gelten Brillen, die eine elastische schwer zerbrechliche Kunststoff-Fassung haben und splitter- und bruchfreie Kunststoffgläser besitzen. Sollten sich beim Schulsport Schülerinnen und Schüler mit Brillen, unabhängig davon, ob sie eine Sportbrille getragen haben oder nicht, durch diese verletzten, sind diese dennoch unfallversichert.

(Vgl. 🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht § 18 (2))

 
▶ Wie ist das Tragen eines Kopftuches einzuordnen?
tags: Schleier, Verhüllen, verdecken, 

ZFS-Beratungsposition

Die rechtliche Grundlage findet sich im Hinweis zur Wahl von Sportbekleidung in der Aufsichtsverordnung (in der aktuellen Version). Das bedeutet, dass im Einzelfall das Tragen eines Kopftuches zugelassen werden kann, wenn es sporttauglich ist und weder die persönliche Gesundheit noch die der anderen Schülerinnen und Schüler gefährdet.

Vorgeschrieben ist, dass sportgerechte Kleidung im Sportunterricht getragen werden muss. Das bedeutet, dass die Kleidung in Bezug auf die gestellte Aufgabe und die zu erwartenden Anforderungen kein Unfall- oder Verletzungsrisiko für die Person selbst oder für andere Personen darstellen darf und darüber hinaus die Bewegungen ermöglichen muss.

Daraus lässt sich ableiten, dass z.B. ein Kopftuch in jedem Fall eng anliegen muss und in diesem Fall eher einer „Mütze“ gleicht.

Nebenbei bemerkt: Kapuzen (wie z.B. bei typischen Kapuzenpullis) stellen immer eine Verletzungsgefahr dar.

Sollte es bei der Wahl einer Kopfbedeckung zu unauflösbaren Konfliktfällen aus religiösen Gründen kommen, dann sind Schülerinnen und Schüler bei ungeeigneter Kleidungswahl von praktischen Unterrichtsphasen/-aufgaben auszuschließen, müssen dann aber in alternativen Praxisanteilen oder durch theoretische Aufgabenstellungen in diesem Fach unterrichtet werden.

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nicht möglich.

Schlussendlich muss hier die Sportlehrkraft – ggf. nach Rücksprache mit der Schulleitung – im Einzelfall aufgrund ihrer Profession entscheiden.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht § 18 (2)

 
▶ Welche Regelungen gibt es in Bezug auf die Teilnahme am Schwimmunterricht in Bezug auf religiöse Gründe (z.B. Muslime)?
tags: Religion, Schwimmen, Baden, Moslems, Islam

ZFS-Beratungsposition

Alle Schülerinnen und Schüler müssen verpflichtend am Schwimmunterricht teilnehmen. Eine Möglichkeit einer Befreiung aus religiösen Gründen besteht nicht. Etwaige religiöse Vorgaben sind entsprechend zu berücksichtigen. In Bezug auf Muslima kann z.B. das Tragen eines Burkinis empfohlen werden.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: HSchG, Vierter Teil - Schulpflicht

 
▶ Welche Regelungen bestehen für das Baden z.B. auf Exkursionen?
tags: Schwimmen, Klassenfahrt, Schwimmbad, See

Es bestehen jeweils unterschiedliche Vorgaben zum Schwimmen mit zielgerichteten Aufgabenstellungen und dem Baden, dass als freie Bewegung im Wasser verstanden wird

(siehe auch: Sportartspezifische Vorgaben im Baden und Schwimmen)

 

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▶ Gymnasiale Oberstufe
 
▶ Gibt es für den Sport-Leistungskurs (Q1 bis Q4) verbindliche Bewertungstabellen zur Leistungsüberprüfung?
tags: Phase, Note, Beruteilung, Kriterien, Test, Überprüfung

Für die Kurse (Q1 bis Q4) gibt es keine verbindlichen Wertungstabellen. Sie sind von der jeweiligen Sportfachkonferenz unter Beachtung der Bewertungskriterien der „Oberstufen- und Abiturverordnung“ (OAVO) in der jeweils geltenden Fassung, festzulegen. Diese Festlegungen sind vor dem Hintergrund der örtlichen Voraussetzungen (z. B. Sportanlagenbeschaffenheit) und der Schwerpunktsetzungen im Kurs zu treffen. 

(siehe auch: Auf welcher Grundlage basieren die Bewertungskriterien und Benotungsvorgaben für Leistungstests im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe sowie im sportpraktischen Abitur?)

 
 
▶ Auf welcher Grundlage basieren die Bewertungskriterien und Benotungsvorgaben für Leistungstests im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe sowie im sportpraktischen Abitur?
tags: Phase, Note, Beruteilung, Kriterien, Überprüfung

Grundlage für die Leistungsbewertung aller Fächer der gymnasialen Oberstufe, einschließlich Sport, sind die „Oberstufen- und Abiturverordnung" (OAVO) und der „Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung“ in den jeweils geltenden Fassungen. Weitere Anforderungen in den schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen und die Bewertungen der Prüfungsleistungen ergeben sich aus dem Inhalt des Lehrplans bzw. des Kerncurriculums und aus den Regelungen für das Landesabitur. 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht:  HSchG, §73

 
▶ Was bedeutet „besondere Fachprüfung“ im Fach Sport?
tags: Praxis, Theorie, Anteil

Der Begriff „besondere Fachprüfung“ bedeutet, dass im Sport immer Praxis- und Theorieanteile geprüft werden. In allen Sportkursen der Oberstufe werden die theoretischen und praktischen Anteile getrennt geprüft und benotet. Eine beispielhafte Berechnung der Kursnote ist dem „Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung“ in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Die Praxisüberprüfungen sind in der Regel Sportartenüberprüfungen. In der Einführungsphase sowie in den Grund- und Prüfungskursen der Qualifikationsphase erfolgt eine „besondere Fachprüfung“ pro Halbjahr. Im Leistungskurs werden bis auf die Q4 zwei „besondere Fachprüfungen“ pro Halbjahr durchgeführt. In der Q4 wird wegen der Kürze des Halbjahres nur eine „besondere Fachprüfung“ durchgeführt. 

 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
Vom 20. Juli 2009

 
▶ Ist eine altersbezogene Staffelung der Bewertungstabellen für Oberstufenschülerinnen und -schüler notwendig?
tags: 

In den Prüfungs- oder Leistungskursen orientieren sich die „besonderen Fachprüfungen“ in der Regel an den Vorgaben des „Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung“ in der jeweils geltenden Fassung. Eine Hinführung an die Anforderungen in der Abiturprüfung ist in der Kursphase (Q1 bis Q4) anzustreben. Diese Anforderungen sind in Hessen die Abiturstandards in der praktischen Abiturprüfung und müssen unabhängig vom kalendarischen Alter der Schülerinnen und Schüler erfüllt werden.

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
Vom 20. Juli 2009

 
▶ Welche Vorgabe gibt es bezüglich der Bewertung und Verrechnung von mangelhaften Leistungen im Sport-Leistungskurs bzw. im Grundkursprüfungsfach? Wie und wann findet die Sperrklauseltabelle Anwendung?
tags: 

In diesen Fällen wird zur genauen Festlegung der Gesamtnote die Sperrklauseltabelle herangezogen („Oberstufen- und Abiturverordnung“ (OAVO) in der jeweils geltenden Fassung): Bei der Bewertung und Beurteilung der theoretischen und praktischen Anteile der besonderen Fachprüfung im Fach Sport werden die theoretischen und die praktischen Leistungen getrennt bewertet. Eine ungenügende Leistung in einem der beiden Anteile schließt eine Gesamtbewertung von mehr als drei Punkten aus. Eine mangelhafte Leistung in einem der beiden Anteile schließt eine Gesamtbewertung von mehr als fünf Punkten aus. Näheres wird durch Erlass geregelt.

Die Sperrklauseltabelle findet in allen Sportkursen (E1 und E2 sowie Q1 bis Q4) der gymnasialen Oberstufe Anwendung. Darüber sind die Schülerinnen und Schüler vor Aufnahme der Sportkurse der gymnasialen Oberstufe in Kenntnis zu setzen.

 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
Vom 20. Juli 2009

🔗 (vgl. 2.2 im „Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung“ vom 28.04.2016 zur „Oberstufen- und Abiturverordnung“ (OAVO)).

 
▶ Ist es möglich, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs körperliche Einschränkungen bei der Notengebung im Sportunterricht zu berücksichtigen?
tags: 

Ein Nachteilsausgleich ist vorgesehen und möglich. Entweder werden nur die Praxisteile bewertet, die problemlos bewältigt werden können, die Einschränkung der Schülerin bzw. des Schülers wird je nach individueller Situation berücksichtigt oder es werden nur die theoretischen Leistungen berücksichtigt.
Vor Aufnahme in einen Prüfungskurs ist zu prüfen, inwieweit das vorgesehene Praxisprofil eine angemessene Einbeziehung der Schülerin bzw. des Schülers ermöglicht. Eine Beratung der Schülerinnen oder Schüler hierzu muss im Vorfeld erfolgen. Gemäß „Oberstufen- und Abiturverordnung" (OAVO) bleiben die fachlichen Anforderungen an die Abiturprüfung unberührt.

In der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ (VOGSV) finden sich die Regelungen zum Nachteilsausgleich.

 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)
Vom 20. Juli 2009

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), Vom 19. August 2011

 
▶ Wie ist im Grundkurs Sport zu verfahren, wenn eine Schülerin oder ein Schüler gänzlich vom Sportunterricht befreit ist (z. B. durch die Vorlage eines ärztlichen Attests)?
tags: 

Das Pflichtfach Sport muss in der Oberstufe durchgängig belegt werden. Im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen wird diese Belegpflicht erfüllt, wenn die Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsstunden anwesend sind und gezielt im theoretischen Bereich eingebezogen werden. Für diesen Teil erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Note. 

Kursnoten, die ausschließlich auf Theorieersatzleistungen basieren, können gemäß „Oberstufen- und Abiturverordnung" (OAVO) nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Nur bei Einschränkungen, die zum Beispiel den Aufenthalt in der Sporthalle oder im Schwimmbad verbieten, kann eine gänzliche Freistellung (durch ärztliches Attest) gemäß der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ (VGDSV) erteilt werden. Beides wird im Zeugnis vermerkt.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: §17, Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Vom 20. Juli 2009

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), Vom 19. August 2011

 
▶ Wie können körperlich eingeschränkte Schülerinnen und Schüler in den Sportunterricht einbezogen werden?
tags: 

Die Einbeziehung in den theoretischen Teil des Sportunterrichts ist verpflichtend und pädagogisch sinnvoll. Möglich sind unterrichtsbegleitende Tätigkeiten, wie z. B. Bewegungsbeobachtungen und -analysen, Wettkampf- bzw. Schiedsrichtertätigkeiten, theoretisches Hintergrundwissen, Materialerstellung und Recherchen. 

 
▶ Welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Sport-Leistungskurs gibt es? 
tags: 

Im Leistungskurs sowie im Grundkurs, die zur Abiturprüfung führen, ist Bedingung, dass die Schülerinnen und Schüler durchgängig an den Theorie- und Praxisteilen des Unterrichts teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler, bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler auch die Eltern, sind daher vor der zu treffenden Wahl nach §13 OAVO eingehend hinsichtlich der körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen zu beraten. In begründeten Fällen ist von einer Belegung des Faches Sport als Leistungskurs abzuraten.
Um die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen im Leistungskurs und die Festlegung möglicher Schwerpunktsportarten vorzubereiten, wird die Einrichtung von Vorleistungskursen in der Einführungsphase empfohlen.

 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

 
▶ An einigen Schulen werden pro Jahrgangsstufe mehrere Sport-Leistungskurse eingerichtet, in denen unterschiedliche Schwerpunktsportarten verankert sind. Ist es möglich, in diesem Fall die Prüfungssportarten für das Abitur kursübergreifend zu öffnen?
tags: 

Dies ist nicht möglich. Ein solches Verfahren würde die vorgeschriebene Eingrenzung der Prüfungssportarten umgehen. Beispiel: Die Sportart Volleyball ist im Kurs 1 nicht verankert. Auch wenn es in der Q1 bis Q4 organisatorisch möglich wäre, dass Schülerinnen oder Schüler aus Kurs 1 an der Volleyball-Einheit in Kurs 2 teilnehmen, ist für diese eine Abiturprüfung in der Sportart Volleyball nicht möglich.
Zum einen ist davon auszugehen, dass zum Beispiel Volleyball in mehreren Unterrichtsvorhaben der Qualifikationsphase (kumulatives Lernen) vorkommt, so dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler dauernd von einem Kurs zum anderen pendeln müssten. Zum anderen muss auch immer eine theoretische Verzahnung erfolgen, die dann auch in den Klausuren berücksichtigt werden muss. Die Leistungsbewertung ist ein pädagogischer Prozess, der sich auf den gesamten Verlauf der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers bezieht. Die Bewertung darf nur durch die Kursleitung erfolgen. Somit ist bei einer Teilnahme an anderen Unterrichtsangeboten eine Bewertung nicht möglich. 

 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: §26, Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), Vom 19. August 2011

 
▶ Unter welchen Voraussetzungen kann – trotz Verletzungen oder körperlichen Beeinträchtigungen – das Fach Sport in die Gesamtqualifikation eingebracht werden bzw. Prüfungsfach (außer Leistungskurs) sein?
tags: 

Im „Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung“ heißt es hierzu:
Um die Belegpflicht zu erfüllen, müssen die Schülerinnen und Schüler im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen am Sportunterricht teilnehmen. In diesen Fällen resultiert die Kursnote aus den Leistungen in den sporttheoretischen Unterrichtsanteilen. Diese Leistungen können jedoch nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Sport kann nur dann als Fach der Abiturprüfung gewählt werden, wenn durchgängig alle Theorie- und Praxisanteile absolviert worden sind und keine Verletzung vorliegt. Die Schülerinnen und Schüler müssen durch ihre Kursbelegung sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung die Benennung eines Ersatzprüfungsfaches möglich ist. Mit der Meldung zur Prüfung erfolgt die endgültige Festlegung des Prüfungsfaches.

(siehe auch: Welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Sport-Leistungskurs gibt es?

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 17, Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Vom 20. Juli 2009

 
▶ Wie ist zu verfahren, wenn eine Leistungskurs-Sport-Schülerin oder ein Leistungskurs-Sport-Schüler nicht nur während der Abiturprüfungen, sondern auch im Verlauf der Q3 und Q4 Phase an keiner praktischen Prüfung teilnehmen kann?
tags: 

Eine Situation, in der signifikante Teile der praktischen Bewertung eines Leistungskurs-Sport-Teilnehmenden zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt des Kurses ausfallen, steht in einem Spannungsverhältnis mit der Regelung, Sport nur als Prüfungsfach zuzulassen, wenn sowohl theoretische, als auch praktische Bewertungen erfüllt werden.

Dennoch darf sich eine solche Situation – etwa plötzlich eingetretene Verletzung – nicht zum Nachteil einer Leistungskurs-Schülerin oder eines Leistungskurs-Schülers auswirken. Da es keine Möglichkeit gibt, die Schülerin oder den Schüler zu diesem Zeitpunkt in einen anderen Leistungskurs zu versetzen, es allerdings unverhältnismäßig erscheint, die Kurshalbjahre Q1 oder Q2 wiederholen zu lassen, müssen alle Anforderungen der Praxis über theoretische Aufgaben und Prüfungen kompensiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler müssen in jedem Falle in den Sportstunden anwesend sein und gezielt durch theoretische Aufgabenstellungen einbezogen werden. Alle vorgesehenen Praxisüberprüfungen sind durch Theorieprüfungen zu ersetzen, die sich schwerpunktmäßig auf die jeweilige Sportart des Kurses beziehen, in der die Kursteilnehmerin oder der Kursteilnehmer zu diesem Zeitpunkt die Praxisprüfung absolviert.

 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

 
▶ Welche Regelungen gelten für Präsentationsprüfungen im Fach Sport?
tags: 

Die Präsentationsprüfung kann im 5. Prüfungsfach die mündliche Prüfung (= theoretischer Teil der Prüfung) ersetzen und darf zur Veranschaulichung sportpraktische Anteile aufweisen, die nicht in die Bewertung des sportpraktischen Prüfungsteils einfließen. Der sportpraktische Teil der Prüfung besteht analog zum 4. Prüfungsfach aus einer Leistungsüberprüfung in einer Sportart, die in der Qualifikationsphase schwerpunktmäßig Inhalt des Kursprofils war und von der Schülerin bzw. dem Schüler gewählt wird. 

Die Prüfungsergebnisse des sportpraktischen und des sporttheoretischen Teils werden im Verhältnis 1:1 gewertet.

 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

 
▶ Im Leistungskurs muss in der Kursphase mindestens ein Sportspiel unterrichtet werden. Gilt auch für die praktische Abiturprüfung, dass ein Sportspiel geprüft werden muss?
tags: 

Nein, der sportpraktische Teil der Abiturprüfung besteht im Leistungskurs aus Leistungsüberprüfungen in zwei Sportarten, die unterschiedlichen Inhaltsfeldern zugeordnet sind. Eine Vorgabe, dass eine davon aus dem Inhaltsfeld „Spielen“ sein muss, gibt es nicht.

 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

 
▶ Besteht die Möglichkeit, Sportabitur-Prüfungen verschiedener Schulen gemeinsam durchzuführen?
tags: 

Ja, gemäß OAVO in der jeweils geltenden Fassung ist dies grundsätzlich möglich. Die genannten Bestimmungen zur Wahl der Prüferin oder des Prüfers und der Zusammensetzung des Fachausschusses sind dabei zu beachten.

 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 27, Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Vom 20. Juli 2009

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 28, Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Vom 20. Juli 2009  

 
▶ Welcher Zeitraum ist für die Durchführung der sportpraktischen Abiturprüfung vorgesehen?
tags: 

Der Zeitraum für die sportpraktischen Prüfungen wird in den Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur des jeweiligen Schuljahres veröffentlicht. Eine genauere Festlegung der Prüfungstermine erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

 

🔗 kultus.hessen.de: Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2024, Erlass vom 7. Juni 2023

 
▶ Sind externe Personen bei den sportpraktischen Prüfungen zugelassen?
tags: 

Auf Einladung der Schulleitung können – sofern ein schulisches Interesse besteht – externe Personen als Gäste teilnehmen. In diesem Sinne gehören z. B. Erziehungsberechtige, Trainerinnen und Trainer sowie Freundinnen und Freunde, in der Regel nicht zu diesem Personenkreis.

 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 34, Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Vom 20. Juli 2009

 
▶ Sind Hilfestellungen in sportpraktischen Prüfungen erlaubt?
tags: 

Aktive Hilfestellungen (funktionale Unterstützung der Bewegung) sind in der Abiturprüfung nicht erlaubt, da die Schülerinnen und Schüler die Leistungen eigenständig erbringen müssen. Die Absicherung von Bewegungen (Sicherheitsstellung) ist dagegen zulässig.

 

🔗 kultus.hessen.de: Ausführungsbestimmungen zur Oberstufen- und Abiturverordnung für das Fach Sport und für den sportpraktischen Teil der Abiturprüfung, Erlass vom 11. März 2024 

 
▶ Können Teile der sportpraktischen Abiturprüfung durch eine theoretische Überprüfung ersetzt werden?
tags: 

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus Verletzungsgründen den sportpraktischen Teil oder Anteile des sportpraktischen Teils der Abiturprüfung nicht abschließen, so ist eine zusätzliche mündliche Ersatzprüfung vorzusehen, die sich inhaltlich auf den vorgesehenen sportpraktischen Teil der Abiturprüfung bezieht. Bei der Bewertung sind gegebenenfalls erreichte Teilergebnisse des sportpraktischen Teils der Abiturprüfung angemessen zu berücksichtigen. 

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: § 17, Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), Vom 20. Juli 2009

 

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▶ Leistungsbewertung
 
▶ Was sind die Kriterien einer gelungenen Leistungsbewertung?
tags: Grundlage, Note, bewerten

„Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat.“

🔗 Bürgerservice Hessenrecht:  HSchG, §73

 
 
▶ Wie hoch ist der Anteil der punktuellen Leistungsfeststellungen an der Gesamtnote?
tags: gewichten, Gewichtung, Prozent, bewerten, Bewertung

Das Hessische Schulgesetz gibt Auskunft über die Benotung und damit über das Zustandekommen einer Gesamtnote. 

(siehe auch: ZFS-Leistungsbewertung, Praxiskarten)

🔗 Bürgerservice Hessenrecht:  HSchG, §73

 
▶ Wie viele punktuelle Leistungsfeststellungen sollen pro Halbjahr stattfinden?
tags: Anzahl, Noten, Bewertungen, Termine

Grundsätzlich muss die Gesamtnote durch kontinuierliche Mitarbeit und damit auch durch geeignete Leistungsfeststellungen in Form von Überprüfungen begründet sein. Die Anzahl dieser Leistungsfeststellungen ist dabei nicht genau definiert. Diese muss der Schülerin /dem Schüler zu Schuljahresbeginn mitgeteilt werden.

(siehe auch: ZFS-Leistungsbewertung, Praxiskarten)

🔗 Bürgerservice Hessenrecht:  HSchG, §73

 
▶ Wie ist mit Beeinträchtigungen und Behinderungen umzugehen?
tags: Inklusion, Handycap, Gleichbehandlung

Grundsätzlich ist zu gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler gleich behandelt werden. Wie im Fach Deutsch ist jedoch ein „Nachteilsausgleich“, der eine Gleichbehandlung ermöglicht, von der Fachkonferenz zu erarbeiten und festzulegen. Dieser ist pädagogisch und schulrechtlich abzuwägen und anzuwenden. Ein gewählter Oberstufenkurs kann Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung nicht verwehrt werden.

(siehe auch: ZFS-Leistungsbewertung, Praxiskarten)

🔗 Bürgerservice Hessenrecht:  HSchG, §1-3

 
▶ Was bedeutet die „Sperrklausel“ - Gilt diese auch außerhalb des Leistungskurses?
tags: Oberstufe, GO, SEK II, Gymnasium

Die sog. „Sperrklausel“ ist ein Instrument in der Gymnasialen Oberstufe, die Anwendung in den Sportkursen findet. Wird ein Teilbereich (Praxisprüfung, Theorieprüfung) einer Leistung mit 0 Notenpunkten bewertet, so ist nur noch eine Gesamtbewertung von maximal 3 Notenpunkten möglich. Wird ein Teil mit 1 bis 3 Notenpunkten bewertet, so ist nur noch eine Gesamtpunktzahl von maximal 5 Notenpunkten möglich. Die „Sperrklauselregelung“ gilt in der gesamten Oberstufe von der Einführungsphase bis zum Abitur.

🔗 Hessisches Kultusministerium: Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

 
▶ Wie berechnet sich die Sportnote in der Oberstufe - Wie werden Praxis und Theorie in der Oberstufe gewichtet?
tags: berechne, bewerten, Bewertung

🔗 Hessisches Kultusministerium: Ausführungserlass Sport zur Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

 

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▶ Nachwuchsleistungssport
 
tags: Nachwuchs. Leistung

Link zu: 

🔗 ZFS Hessen FAQ Nachwuchsleistungssport: Hessischer Bildungsserver (hessen.de)

 
 

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▶ Schule und Verein
 
▶ Welche Fristen gibt es bei dem Programm „Schule und Verein“?
tags: Dauer, Zeitraum

Eine Bewerbung in Form eines Gesprächsprotokolls beider Teilnehmer muss bis 15. April eines Jahres bei dem zuständigen Koordinator am SSA eingereicht werden. Informationen dazu unter Landesprogramm "Schule und Verein" : Sportjugend Hessen (sportjugend-hessen.de)

Auszahlungsfristen der Anschubfinanzierung über zur Zeit 350€ sind jeweils nach dem 01.03. und nach dem 01.09. eines jeden Jahres.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Welche Lizenzen muss eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter in einer solchen „AG“ besitzen?
tags: Zulassung, Arbeitsgruppe, ÜL

Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung über einen Einsatz. Lt. Broschüre Schule und Sportverein – gemeinsam für einen bewegten Tag ist die "formale Anforderung zur Durchführung eines Kooperationsangebots der Besitz einer gültigen C-Lizenz (sportartübergreifende oder sportartspezifische Übungs-leiter- bzw. Trainerausbildung) oder eine vergleichbare Qualifikation". Dazu bieten sich folgende Personengruppen an:

  • lizenzierte Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter und Trainerinnen bzw. Trainer des Vereins
  • Sportlehrerinnen und Sportlehrer
  • Lehrkräfte mit Kenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Sportart
  • FSJler (Durchführende des Freiwilligen Sozialen Jahrs) im Sport und bei „Sport und Schule“ bzw. BFDler (Durchführende des Bundesfreiwilligendienstes), jeweils mit Lizenz. Die FSJler und BFDler können fachkundig Trainerinnen bzw. Trainer, Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter und Lehrerinnen bzw. Lehrer durch die Übernahme von Teilgruppen entlasten.
  • Schülermentoren und Sportassistenten (nur unterstützend)
  • Sportstudierende, deren Studienumfang didaktisch-methodische Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im sportpraktischen wie auch im theoretischen Bereich nachweist.
  • sonstige lizenzierte Fachkräfte im Sport

🔗 HKM: Schule und Sportverein – gemeinsam für einen bewegten Tag

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: VO Aufsicht § 21 (2)

 
▶ Kann jede Schule an dem Programm teilnehmen? Wer beantragt die Teilnahme
tags: Teilnahme

Grundsätzlich kann jede Schule in jeder Schulform am Programm teilnehmen.

Der Antrag wird von der Schule gestellt. Dazu muss ein Gesprächsprotokoll zwischen Schule und Verein erstellt werden. Der Antrag wird im Anschluss an die zuständige Person in der Schulsportkoordination (siehe Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Staatlichen Schulamts) gesendet.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Welche Voraussetzungen benötigt eine Schule/ein Verein um an diesem Programm teilnehmen zu können?
tags: Bedingung, Grundlage, Teilnahme

Schule und Verein müssen in Hessen liegen. Die Vereine müssen eingetragene Vereine sein.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Sind länderübergreifende Kooperationen möglich?
tags: Zusammenarbeit, Bundesland

Nein, das Programm unterstützt ausschließlich hessische Schulen und Vereine.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Wann erlischt eine Kooperation?
tags: beenden, Beendigung, auslaufen

Eine Kooperation erlischt, wenn keine durchgehenden Nachweise gehaltener AG-Stunden eingereicht werden. Zudem sollte die AG-Leitung nicht wechseln. Während der Laufzeit der Kooperation ist ein Umbenennen der AG mit anderen Inhalten nicht möglich.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Wer erhält und verwaltet die Einzelnachweise z.B. über gehaltene Stunden?
tags: Belege

Die Stundennachweise werden von der jeweils zuständigen Person in der Schulsportkoordination (siehe Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Staatlichen Schulamts) verwaltet.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Sind Nachzahlungen möglich?
tags: kontinuierlich, Absprache

Nein, da die Nachweise kontinuierlich erbracht werden müssen und somit eine lückenlose Leistungserbringung gesichert ist. In Ausnahmefällen ist hier mit der zuständigen Person der Schulsportkoordination am Staatlichen Schulamt Rücksprache zu halten.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Kann die Übungsleiter / der Übungsleiter während der Laufzeit der Kooperation über drei Jahre wechseln?
tags: ÜL, Leitung

Die Übungsleiterin / der Übungsleiter sollte nicht wechseln. Nach Rücksprache mit der zuständigen Person der Schulsportkoordination am Staatlichen Schulamt kann dies im Einzelfall möglich sein.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Kann das AG-Angebot während der Laufzeit der Kooperation über drei Jahre wechseln?
tags: Änderung, ändern, Laufzeit

Nein, das Angebot ist inhaltsgebunden und nicht austauschbar.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Wie viele Kooperationen pro Schule sind möglich?
tags: Zusammenarbeit, Zeitraum

Grundsätzlich hängt dies von der Gesamtzahl an Kooperationen in einem Staatlichen Schulamt ab. Lässt das vom Hessischen Kultusministerium zugewiesene Budget weitere Kooperationen zu, ist es durchaus möglich, dass eine Schule mehrere Kooperationen mit Vereinen eingehen darf.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 
▶ Können auch Kooperationen mit kommerziellen Anbietern eingegangen werden?
tags: Zusammenarbeit

Es werden ausschließlich eingetragene Vereine und keine kommerziellen Anbieter (z.B. Fitnessstudios) unterstützt.

🔗 Sportjugend Hessen: Landesprogramm Schule und Verein

 

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▶ Schulsportleitung
 
▶ Wie kann eine Unfallprävention im Fachbereich Sport gelingen? Welche Konzepte existieren?
tags: Vorbeugung, Verhinderung, präventiv, Verletzungen

Die Unfallkasse Hessen stellt umfangreiche Materialien und Informationen zur Verfügung.

🔗 Unfallkasse Hessen: Basiswissen für den sicheren Schulsport

▶ Welche verbindlichen Aufgaben übernimmt die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter?
tags: Rolle, Kompetenzen, Leitung

Die Aufgaben der Schulsportleitung sind im Organisationserlass geregelt.

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Ist die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter an der Planung des Unterrichtseinsatz im Fach Sport beteiligt?
tags: Leitung, Organisation

In der Planung der Besetzung von Sportunterricht, des Sport- und Bewegungsangebots im Ganztag sowie der Sportstättenbelegung sollte die Schulsportleitung einbezogen werden. Dies ist sinnvoll, da die Schulsportleitung meist einen guten Überblick über die bestehende Schulsportsituation, insbesondere in besonderen Fällen (Leistungskurs, dreistündige Sportkurssetzung, Wahlunterricht, inklusive Klassen, Exkursionen) besitzt.

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Ist die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter an der Planung der Sportstättenbelegung beteiligt?
tags: Sporthalle, Sportplatz, Organisation

Siehe: Ist die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter an der Planung des Unterrichtseinsatz im Fach Sport beteiligt?

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Ist die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter an der Planung des Sport- und Bewegungsangebots im Rahmen des Ganztagesangebotes beteiligt?
tags: Leitung, Organisation

Siehe: Ist die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter an der Planung des Unterrichtseinsatz im Fach Sport beteiligt?

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Welche Rolle nimmt die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter im Rahmen der (erweiterten) Schulleitung ein?
tags: Aufgabe, Funktion

Die Schulsportleitung sollte zu Planungssitzungen der Schulleitung wie z.B. dem praktischen Sportabitur eingeladen werden. Dies gilt auch zur Planung größerer sportlicher Events, oder auch zu Themen, die die Schulsportentwicklung betreffen.

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Welche Rolle nimmt die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter im Rahmen des (Sport-)Abiturs ein??
tags: GO, Gymnasiale Oberstufe

Die Schulsportleitung unterstützt bei der Abwicklung des Sportabiturs und kann den Vorsitz im Fachausschuss Sport übernehmen.

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Steht der Schulsportleiterin / dem Schulsportleiter eine Entlastungsstunde zu?
tags: Deputat, Leitung

Entlastungsstunden sind offiziell nicht vorgesehen, werden aber meist aus einem der Schulen zugeordneten Schuldeputate als Anerkennung geleisteter Dienste zur Verfügung gestellt.

 
▶ Ist die Schulsportleiterin / der Schulsportleiter weisungsbefugt?
tags: Hierachie, Leitung

Nein, sie/er ist nicht weisungsbefugt.

Organisation des Schulsports in Hessen, IV.2 - 170.000.077 - 15 - Erlass vom 20.06.2007, online aktuell nicht verfügbar

 
▶ Wie kann ich meine Schulleitung von der Sinnhaftigkeit von außerunterrichtlichem Sport überzeugen?
tags: Zweck, Schulsport. Ziele, Sportunterricht

Die ZFS-Hessen empfiehlt eine Teilnahme am Seminar SSL stärken 1.0 - Argumente für den Schulsport

 

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▶ Schulsportliche Rahmenbedingungen

 

Anzahl Sportstunden

 
▶ Wie viele Sportstunden müssen laut der Stundentafel unterrichtet werden?
tags: Vorgabe, Stundeplan

Es müssen laut Stundentafel drei Sportstunden in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 erteilt werden; in der 9 und 10 deren zwei. Dies ist schulformspezifisch in der Verordnung geregelt.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I

 
▶ Was geschieht, wenn eine Schule lediglich zwei Stunden Sportunterricht in einem Jahrgang (1-8) durchführt?
tags: weniger, Vorgabe

Grundsätzlich müssen drei Sportstunden in den Jahrgangsstufen 1-8 erteilt werden. Außergewöhnliche Umstände, wie z.B. fehlendes qualifiziertes Lehrpersonal sorgen punktuell dafür, dass die Stundentafel nicht erfüllt werden kann. Dies muss jedoch die Ausnahme darstellen und schnellstmöglich an die Anforderungen der Stundentafel angepasst werden.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I 

 
▶ Ist es möglich die dritte Sportstunde zum Beispiel durch eine allgemeine Bewegungsstunde zu ersetzen?
tags: dritte, ersetzen

Die dritte Sportstunde ist bindend und darf ausschließlich von qualifiziertem Personal angeboten werden. In der in der Verordnung über die Stundentafel ausgewiesenen Kontingent-Wochenstundentafel sind in den Jahrgangsstufen 1 und 2 insgesamt sechs Stunden Sport und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 auch insgesamt sechs Stunden Sport verordnet. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 sind neun Stunden Sport und in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 sind sieben Stunden Sport verordnet. In der Regel bedeutet das: Ein dreistündiger Sportunterricht wird bis einschließlich zur Jahrgangsstufe 8 erteilt, in den anschließenden Jahrgangsstufen werden zwei Wochenstunden erteilt. Alternativ wäre aber auch denkbar, dass in einer Jahrgangsstufe das Fach Sport vierstündig durchgängig unterrichtet wird und in der vorherigen oder nachfolgenden Jahrgangsstufe zwei Stunden Sport unterrichtet werden, wenn damit die verordnete Gesamtstundenzahl der Kontingentstundentafel erreicht wird.

🔗 Bürgerservice Hessenrecht: Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I

In Bezug auf außergewöhnliche Umstände, in denen es organisatorisch nicht möglich ist, die dritte Sportstunde abzudecken (siehe auch: Was geschieht, wenn eine Schule lediglich zwei Stunden Sportunterricht in einem Jahrgang (1-8) durchführt?), so kann ausnahmsweise und zeitlich begrenzt eine Bewegungsstunde angeboten werden. Eine solche Bewegungsstunde ist dem Fach Sport zugeordnet und darf nur von qualifiziertem Personal erteilt werden. Die Leistung ist Bestandteil der Notengebung. 

 
▶ Muss immer eine Doppelstunde Sport unterrichtet werden oder können auch zwei oder drei Einzelstunden geplant werden?
tags: einteilen, aufteilen, Gesamt

Die Einteilung obliegt der jeweiligen Schule. Es kann also sein, dass es aufgrund örtlicher Gegebenheiten zu Einzelstundenlegungen kommen kann. Eine Aufteilung in eine Doppel- und eine Einzelstunde ist aus pädagogischen und unterrichtsorganisatorischen Gründen sinnvoll.

 

Schul-/Fachcurriculum

 
▶ Ist ein Schulcurriculum verpflichtend - Muss jede Schule ein Schulcurriculum haben?
tags: Stundenplan, intern, muss

Das Kerncurriculum bzw. bestehende Lehrpläne sind bindend. Das Erstellen eines Schulcurriculums und in der Folge von Fachcurricula, auf die man sich als Schule festlegt und bezieht, ist im innerschulischen Prozess sinnvoll und empfehlenswert.

🔗 Hessisches Kultusministerium: Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum

 
▶ Wie ist ein Schulcurriculum aufgebaut?
tags: Inhalt

Beim Aufbau eines Schulcurriculums gibt das Hessische Kultusministerium Hilfe. Die Broschüre „Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum“ (Handreichung für Schulleitungen und Steuergruppen) kann hierbei unterstützen. Informativ ist zudem das Lesen von schulspezifischen Schul- und Fachcurricula, die man auf sehr vielen Schulhomepages einsehen kann.

🔗 Hessisches Kultusministerium: Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum

 
▶ Können wir eigene inhaltliche Schwerpunkte im Fachcurriculum setzen?
tags: Themen, Thema, Stundenplan

Ja, das ist möglich. Dies ist auch ein Vorteil für das jeweilige Fach, da so Transparenz für die Schülerinnen und Schüler sowie für Erziehungsberechtigte entsteht.

🔗 Hessisches Kultusministerium: Vom Kerncurriculum zum Schulcurriculum

 

Austattung & Material

 
▶ Wer ist für die Ausstattung der Hallen zuständig?
tags: Material, Bälle, Geräte

Die Grundausstattung obliegt direkt der jeweiligen Kommune (Stadt, Landkreis). Die Ausstattung mit Kleinmaterialien (z.B. Bällen) wird über die Schule und somit indirekt mit dem Schulträger verantwortet.

 
▶ Woher bekomme ich finanzielle Mittel zur Anschaffung von Materialien?
tags: Geld, Unterstützung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten finanzielle Mittel zu beschaffen. Jedem Fach steht aus dem Schulbudget ein gewisser Anteil zu, der für Sportgeräte etc. verwendet werden kann. Des Weiteren gibt es Fördermittel des Landes, des Sportbundes, die spezifisch abgerufen werden können. Weitere Möglichkeiten sind Spendengelder, Sponsorenläufe etc.

Vorsicht: Werbung ist nicht erlaubt.

 
▶ Darf ich als Schulsportleiterin / Schulsportleiter oder Kollegin / Kollege Materialien direkt bestellen?
tags: Ausstattung, kaufen

Nein, eine Absprache mit der Schulleitung und/oder der mit dem Budget beauftragten Person ist erforderlich.

 

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▶ Sportartspezifische Vorgaben
 

▶ Links zu den Sportarten-FAQ
tags: Sportart, Aufsichtsanforderungen, Themenfeld, Inhaltsfeld  

Die sportartspezifischen Vorgaben sind aktuell in der Erstellung. Entsprechende Hinweise finden Sie im Sporterlass und den folgenden Hilfestellungen unter der entsprechenden Sportart.

🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Personaleinsatz

🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Qualifikation, Gruppengrößen und besondere Hinweise für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen

🔗 ZFS: AufsichtVO&Erlass - Das "Farbsystem"

 

 

Alpines Wandern

Kanusport

Klettern

Radfahren und Moutainbike

Reiten

Rettungsfähigkeit

Rollen

Rudern

Schwimmen

Segeln

Ski- und Snowboard

Stand-Up-Paddling (SUP)

Tauchen

Trampolinturnen

Wasserski und Wakeboard

Wellenreiten

Windsurfen

 

 

 

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▶ Schulsportliche Wettbewerbe und OMS (Online-Meldesystem)
 
▶ Das Passwort für das OMS ist abhanden gekommen. Wie kann ein neues Passwort angefordert werden?
tags: Code, erneurn, anfordern

Ein neues Passwort kann unter folgendem Kontakt angefordert werden (Alexander Daun, Tel. 02632/2047722, daun@innoventu.de)

🔗daun@innoventu.de

 
▶ Kann eine Schule ohne Meldung im OMS an einem offiziellen Schulsportwettbewerb teilnehmen?
tags: anmleden, mitmachen

Nein, Schulen können sich ausschließlich über das OMS für schulsportliche Wettbewerbe anmelden.

🔗 Hessisches Kultusministerium: Online-Meldesystem für den Schulsport

 
▶ Eine Schule ist für die nächste Wettkampfebene qualifiziert. Wann und von wem erhält sie die Einladung zum nächsten Wettbewerb?
tags: weiterer, Mitteilung

Die Einladung für den folgenden Wettbewerb versendet die Organisatorin / der Organisator der jeweiligen Veranstaltung zeitnah vor Beginn.

 
▶ Darf eine Lehrperson einer Schule selbst einen Bus organisieren?
tags: Busmiete, Auftrag

Nein, das ist Aufgabe der Schulsportkoordination.

 
▶ Eine Schule stellt eine Lehrkraft für einen Wettbewerb nicht frei. Darf eine Vertretungsperson, die keine Fakultas Sport besitzt, das Team begleiten? Dürfen z.B. Oberstufenschülerinnen oder Oberstufenschüler oder Erziehungsberechtige die Mannschaftsbetreuung übernehmen?
tags: fachfremd, Hilfskraft

Die Begleitperson bei einem Wettkampf muss Lehrerin/Lehrer (oder beauftragte lizensierte Fachkraft) der teilnehmenden Schule sein. Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte dürfen nicht als alleinige Begleitpersonen, jedoch als zusätzliche Hilfskräfte, eingesetzt werden.

 
▶ Wo werden die Ergebnisse der Bundesjugendspiele eingetragen?
tags: Listen, Urkunden

Einloggen im OMS --> „Schuladministration“ --> Button „Meldung Bundesjugendspiele“

🔗 Hessisches Kultusministerium: Online-Meldesystem für den Schulsport

 
▶ Eine Schule absolviert keinen Wettkampf, sondern einen Wettbewerb. Wie werden die Ergebnisse im OMS eingetragen?
tags: Listen, Urkunden

Einloggen im OMS --> „Schuladministration“ --> Button „Meldung Bundesjugendspiele“ --> „Art der Durchführung“

🔗 Hessisches Kultusministerium: Online-Meldesystem für den Schulsport
 
▶ Eine Schule muss einen Tag vor dem schulsportlichen Wettbewerb absagen, da zu wenige Personen teilnehmen können. Was muss dabei beachtet werden?
tags: Absage, geringe, Teilnehmer, wenig

Es sollte möglichst sofort die zuständige Organisation / Schulsportkoordination kontaktiert werden. Ggf. kann ein bestellter Bus noch abgesagt oder umgelegt werden.

 
▶ Eine Schülerin / ein Schüler einer Mannschaft ist ein Jahr älter/jünger als im Wettkampf erlaubt. Darf sie/er trotzdem mit Einverständnis aller anderen Teams teilnehmen?
tags: Alter, Ausnahme

Grundsätzlich gilt: Die Altersstufen sind festgelegt. Die jeweilige Ausschreibung der Wettkämpfe legt dabei die Altersvorgaben fest. Insbesondere bei den Grundschul-Wettkämpfen besteht im Einzelfall die Möglichkeit nach Absprache mit der Schulsportkoordination von diesen Vorgaben aus pädagogischer Sicht abzuweichen.

 
▶ Dürfen Mädchen in Jungen-Mannschaften starten?
tags: Gender, Geschlecht, Trennung

Nur, wenn die Ausschreibung ausdrücklich „gemischte Mannschaften“ zulässt.

 

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