Rettungsfähigkeit im Schwimmen
Auffrischung für Lehrkräfte

Auffrischung für Lehrkräfte
Auffrischung der Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterrichts
Nachgewiesen wird die erforderliche Rettungsfähigkeit von Lehrkräften durch die erfolgreiche beurkundete Prüfung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze.
Die aktuelle Rechtslage sieht eine Auffrischung im Rhythmus von fünf Jahren vor (vgl. §21 Abs. 5 Aufsichtsverordnung, Ziffer 2.2.2 Sporterlass). Die Rahmenvereinbarung des Landes mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) weist einen Fortbildungsumfang von sechs Lerneinheiten aus. Ansprechpartner sind die "Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS)" sowie die Rettungsorganisationen.
Die Inhalte der Fortbildung entsprechen den laut AufsVO formulierten Anforderungen an die Aufsichtsperson im Bereich des Wassersports.
Hinweis:
Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung, welche die Inhalte der Rahmenvorgabe für die aufsichtführende Person abbildet und entspricht den Vorgaben der AufsVO in der aktuellen Fassung. Die erfolgreiche Teilnahme führt nicht zu einer Verlängerung im Ausweis der DLRG.
Terminkalender: Auffrischung Rettungsfähigkeit im Schwimmen (weitere Termine folgen!)

Unfallkassen Hessen (UKH)
Bewegung im Wasser als Schulsport – aber sicher!
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externe Veranstalter
Ausbildung DLRG in Bronze, Silber oder Verlängerung des bestehenden Abzeichens
Terminkalender: Ausbildung DLRG in Bronze, Silber oder Verlängerung des bestehendes Abzeichens
Rettungsfähigkeit im Schwimmen | DLRG
Rettungsschwimmabzeichen
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