Erwerb der Rettungsfähigkeit
Ausbildung zur Rettungsschwimmerin bzw. zum Rettungsschwimmer
Erwerb der Rettungsfähigkeit für Klassenlehrinnen und Klassenlehrer
In der Ausbildung zum/zur Rettungsschwimmer/in erwerben die Helfer/innen theoretische und praktische Kenntnisse, um Verunglückte im Wasser zu retten. Sie lernen u.a. Techniken zum Transportieren und Abschleppen sowie zum An-Land-Bringen der in Not Geratenen. Die Ausbildung befähigt die Retter, Risiken und Gefahren einzuschätzen und sich bei einer Rettung selbst zu schützen.
Dieser Kurs richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, welche nicht das Fach Sport unterrichten, allerdings im Rahmen von Wandertagen oder Klassen- und Studienfahrten Ihre Kompetenz im Bereich der Wasserrettung erweitern möchten.
Ziel ist es, neben den notwendigen Grundlagen zur Wasserrettung auch die rechtlichen Grundlagen im Rahmen von Wassersportveranstaltungen an der Schule kennenzulernen.
Praxis (Silber):
- 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten
- 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten
- Ein Sprung aus 3 m
- 25 m Streckentauchen
- dreimal Tieftauchen (zwischen 3 und 5 m)
- 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
- Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen
- 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung
- Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes
- Kombinierte Übung: Sprung kopfwärts ins Wasser; 20 m Anschwimmen in Bauchlage; Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen; Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff; 25 m Schleppen; Sichern und Anlandbringen des Geretteten; 3 Minuten Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Praxis (Bronze):
- 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten
- 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten
- Drei verschiedene Sprünge aus etwa 1 m
- 15 m Streckentauchen
- zweimal Tieftauchen (zwischen 2 und 3 m)
- 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
- Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen
- 50 m Schleppen
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen; 20 m Schleppen eines Partners
- Demonstration des Anlandbringens
- 3 Minuten Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Theorie:
- Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis von Atmung und Blutkreislauf; Gefahren am und im Wasser; Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung); Vermeidung von Umklammerungen; Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen; Rettungsgeräte; Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG
- Erste Hilfe Kurs oder Erste Hilfe Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH (muss eigenständig organisiert werden!). Die Aus- oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die Leistungsanforderungen und Prüfungsbedingungen für die Ausbildung zum/zur Rettungsschwimmer/in sind in der Deutschen Prüfungsordnung „Schwimmen-Retten-Tauchen“ (DPO) geregelt.