Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

Auffrischung der Rettungsfähigkeit

Auffrischung für Lehrkräfte

Auffrischung der Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterrichts

Die aktive Aufsichtsführung gehört zu den grundlegenden und wirksamsten Präventionsmaßnahmen. Prävention meint die Vermeidung von Unfällen während des Schwimmunterrichts sowie die Minimierung von Folgeschäden. Zur fachlichen und personellen Voraussetzung zur Erteilung von Schwimmunterricht gehören deshalb die Befähigung zur Ersten Hilfe und der wasserspezifischen Rettungsfähigkeit. Rettungsfähig ist eine Schwimmlehrkraft dann, wenn sie in der Lage ist
  • an jeder Stelle eines Bades, in dem der Schwimmunterricht stattfindet, auf den Beckengrund zu tauchen und eine Schülerin oder einen Schüler an die Wasseroberfläche zu bringen,
  • 15 Meter weit zu tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder zu vermeiden oder sich aus diesen zu lösen,
  • einen etwa gleichschweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 Meter weit zu schleppen und an Land zu bringen,
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Nachgewiesen wird die erforderliche Rettungsfähigkeit von Lehrkräften durch die erfolgreiche beurkundete Prüfung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze.

Die Erfahrung zeigt, dass die Kenntnisse zur Rettungsfähigkeit regelmäßig aktualisiert und aufgefrischt werden müssen. Die aktuelle Rechtslage sieht eine Auffrischung im Rhythmus von fünf Jahren vor (vgl. §21 Abs. 5 Aufsichtsverordnung, Ziffer 2.2.2 Sporterlass). Die Rahmenvereinbarung des Landes mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) weist einen Fortbildungsumfang von sechs Lerneinheiten aus. Ansprechpartner sind die "Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS)" sowie die Rettungsorganisationen.

 

Die Inhalte der Fortbildung entsprechen den laut AufsVO formulierten Anforderungen an die Aufsichtsperson im Bereich des Wassersports. Hierbei sollten Sie sich in der Lage fühlen folgende Inhalte absolvieren zu können:

Praxis im Wasser

  • Tauchübungen
  • 15m Streckentauchen
  • 1,8m bis 3,5m Tieftauchen
  • Transport- und Schlepptechniken, Anlanden
  • Kombinierte Übung, Praktische Durchführung ohne Pause in der vorgegebenen Reihenfolge:
    • 20 m Anschwimmen in Bauchlage
    • Abtauchen auf 1,80 bis 3,50 m Wassertiefe, Heraufholen eines 5-Kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes; diesen anschließend fallen lassen
    • 20 m Schleppen eines Partners
    • Anlandbringen des Geretteten
    • 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) am Übungsphantom.

 

Hinweis:

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung, welche die Inhalte der Rahmenvorgabe für die aufsichtführende Person abbildet und entspricht den Vorgaben der AufsVO in der aktuellen Fassung. Die erfolgreiche Teilnahme führt nicht zu einer Verlängerung im Ausweis der DLRG.