Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

Aktuelle Fortbildungen

Qualifikation

Trampolinturnen am Minitrampolin und / oder Trampolin in der Schule

Das Qualifikationsangebot „Trampolinturnen am Minitrampolin und / oder Trampolin in der Schule“ der ZFS gemäß §21 Abs. 3 AufsVO führt zur Erlaubnis, Trampolinturnen in der Schule unterrichten zu dürfen oder im außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten. Zum Erwerb der Unterrichtserlaubnis muss die sportartspezifische Prüfung innerhalb der Veranstaltung erfolgreich bestanden werden. Die Voraussetzung dafür ist eine aktive Teilnahme an den theoretischen und praktischen Phasen der Veranstaltung. Zur Teilnahme können jedoch nur Sportlehrkräfte gemäß der Rahmenvorgabe zugelassen werden!

Inhaltliche Konkretisierung und zeitlicher Umfang

Die Veranstaltungsinhalte sind in den drei Modulen A bis C zusammengefasst. Die angegebenen Lerneinheiten für die einzelnen Module sind Mindestzeiten, die entsprechend der Lernsituation, den Lernvoraussetzungen und dem schulspezifischen Bedarf der jeweiligen Lerngruppen erweitert werden können. Teilweise sind Lehrgangsinhalte auch vorab im E-learning vorgesehen.
Grundsätzlich werden die folgenden drei Qualifizierungsformate angeboten.

Qualifikation "Turnen am Minitrampolin in der Schule"

Diese Veranstaltung führt zur Unterrichtserlaubnis, die zum Einsatz des Minitrampolins im Sportunterricht berechtigt. Sie umfasst die Module A und B im Umfang von 9 Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten.

Kompakt Qualifikation "Trampolinturnen in der Schule"

Diese Veranstaltung führt zur Unterrichtserlaubnis, die zum Einsatz des Minitrampolins und des Trampolins im Sportunterricht berechtigt. Sie umfasst die Module A, B und C im Umfang von 22 Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten.

Aufbauqualifikation für "Trampolinturnen in der Schule"

Diese Veranstaltung führt zur Unterrichtserlaubnis Trampolinturnen in der Schule für Lehrkräfte, die bereits eine Qualifikation "Turnen am Minitrampolin in der Schule" erworben haben. Sie umfasst die Module A und C im Umfang von 14 Lerneinheiten (LE) à 45 Minuten.

Angebote an der Hessischen Turnjugend in Alsfeld

Minitrampolin und Trampolin im Sportunterricht

Damit Sportlehrkräfte ein Minitrampolin oder ein (großes) Trampolin im Sportunterricht einsetzen dürfen, muss gemäß der Verordnung über die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler in der aktuell gültigen Fassung eine Qualifikation (der sogenannte Trampolinschein) erworben werden.

Die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung bietet zusammen mit der Hessischen Turnjugend eine Kompaktqualifikation an, die sowohl das Turnen am Minitrampolin in der Schule als auch das Trampolinturnen in der Schule beinhaltet und sich über drei Lehrgangstage erstreckt. Die Lernziele sind so ausgerichtet, dass die Lehrkräfte die spezifischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erfahren und beherrschen lernen, die für die Umsetzung in unterrichtliche Handlungsfähigkeit im Turnen am Trampolin und am Minitrampolin in der Schule erforderlich sind.

Terminkalender: Trampolinturnen | Hessische Turnjugend

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