"Tanz mit"
ZFS "Tanz Mit!"
Impressionen
JETZT ANMELDEN! | Aktion am 13.06.2025 - 10 Uhr
„Tanz mit!“
Zu einem bekannten Lied werden wir eine Choreografie erstellen, die wir Ihnen per Video zur Verfügung gestellt wird. Am 13.06.2025 um 10.00 Uhr tanzen hessische Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrkräften. Sollte es Ihnen an diesem Tag schulorganisatorisch nicht möglich sein mitmachen zu können, so freuen wir uns, wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt mittanzen.
Jede Schulform und jede Altersklasse kann sich beteiligen. Wir stellen dazu ein Erklärvideo, das Ablaufschema und weitere Materialien zur Verfügung. In einem Online-Seminar erhalten Sie nützliche Tipps.
Im Anschluss möchten wir ein Zusammenschnitt aus Ihren Beiträgen als Gesamtvideo erstellen. Hierfür bitten wir Sie, uns ein Video oder mehrere Fotos Ihrer Lerngruppe zu schicken.
Eine Auswahl der Videos veröffentlichen wir gerne auf der Website der ZFS (https://zfs.bildung.hessen.de) (landeseigener Server der Hessischen Lehrkräfteakademie).
Erklärung zur Veröffentlichung | |
Tipps zur Erstellung des Videos | |
Wie versende ich meine Videos und Bilder an die ZFS? |
Fortbildung zur Choreographie
„Tanz Mit!"
Die Veranstaltung bietet Chancen und Möglichkeiten der Umsetzung der Bildungsstandards sowie der Lehrpläne Sport im Inhaltsfeld "Bewegung gymnastisch, rhythmisch und tänzerisch gestalten" in allen Altersstufen unter besonderer Berücksichtigung von einfachen Bewegungsfolgen bis zur Choreografie.
Inhalte:
- Choreographische Erarbeitung am vorliegenden Beispiel.
- Erarbeitung von einfachen und komplexen Bewegungsfolgen mit dem Ziel des Entwurfs von Choreografien. Besonderes Augenmerk liegt auf den Perspektiven Soziale Interaktion, Körperwahrnehmung, Ausdruck und Gesundheit.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Landesprogramms Schule&Gesundheit statt und unterstützt die Qualifizierung von Lehrkräften und pädagogischem Personal im Bereich Bewegung&Wahrnehmung.
Terminkalender: "Tanz Mit!"
Hessisches Kultusministerium | 2013
Leitfaden Urheberrecht für die Kulturelle Praxis in Schulen
Für den Bildungsbereich sieht das Urheberrecht sogenannte Schrankenregelungen vor. Sie erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.