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Ausbildungsstruktur Ski alpin und Snowboard

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Konzeption des Bildungsangebots

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Die Qualifikationsstruktur gliedert sich in zwei Bereiche:

Quali 1: Unterrichtsqualifikation

Das Qualifikationsangebot „Ski- oder Snowboardunterricht in der Schule“ der ZFS gemäß § 21 Abs.3 AufsVO führt zur Erlaubnis, Ski- oder Snowboardunterricht in der Schule unterrichten zu dürfen oder in außerunterrichtlichen Ski- oder Snowboardangeboten eingesetzt zu werden. Zum Erwerb dieser Unterrichtserlaubnis muss die sportartspezifische Prüfung innerhalb der Veranstaltung bestanden werden. Die Voraussetzung dafür ist eine aktive Teilnahme an den theoretischen und praktischen Phasen der Veranstaltung.

Quali 2: Leitungsqualifikation:

Das Qualifikationsangebot „Leitung von Schulski- und Schulsnowboardkursen “ der ZFS gemäß § 21Abs. 3 AufsVO führt zur Erlaubnis, Ski- und Snowboardunterricht in der Schule leiten zu dürfen. Zum Erwerb der Leitungsqualifikation muss die sportartspezifische Prüfung innerhalb der Veranstaltung bestanden werden. Die Voraussetzung dafür ist eine aktive Teilnahme an den theoretischen und praktischen Phasen der Veranstaltung.

 

Fortbildungsangebote

Zum Erhalt und zur Erweiterung der sportartspezifischen Qualifikation im Sinne der intensiven Informationspflicht zur Sportart und der Bewahrung der Qualifikation in der Sportart gemäß § 21 Abs. 3 AufsVO werden insbesondere folgende Fortbildungskurse nach dem Qualifikationserwerb angeboten:

  • Skifahren inklusiv unterrichten
  • Neue Entwicklungen und Trends beim Skifahren und Snowboarden
  • Umsetzung neuer Ideen und Vorgaben der Verbände
  • Vertiefung und Auffrischung der leitungsrelevanten Kompetenzen