Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

Schulfahrten

Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort. Der Erlass „Regelung betreffend geplante Schulfahrten ab dem Schuljahr 2021/22“ vom 11. Juni 2021 in der Fassung des Änderungserlasses vom 8. September 2021 (Az. 960.060.070-00030) sowie der Konkretisierungserlass „Zusätzliche Regelung betreffend geplante Schulfahrten im ersten Schulhalbjahr 2021/2022“ vom 6. Oktober 2021 (Az. 960.060.070-00030) werden hiermit aufgehoben, soweit sie sich nicht bereits durch Zeitablauf erledigt haben.

Hinweis: Durch die Aufhebung der oben beschriebenen Erlasse entfällt ebenso der Stornokostenerlass vom 15.07.2020.