Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

Regelungen und Hinweise

Der aktuelle Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) sowie außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote "wieder ohne Einschränkungen stattfinden" können. Die fächerspezifischen Regelungen für den Sportunterricht entfallen (ehemalige Anlage 2).

Im Sportunterricht sowie den außerunterrichtlichen Sport- und Bewegungsangeboten sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Persönliche Hygienemaßnahme sind zu ergreifen:
    • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
    • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge
      oder in ein Taschentuch)
    • möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen,
      Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pä-
      dagogischen Notwendigkeiten ergibt
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht nicht mehr.  
  • Lüften: