Regelungen und Hinweise
Der aktuelle Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) sowie außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote "wieder ohne Einschränkungen stattfinden" können. Die fächerspezifischen Regelungen für den Sportunterricht entfallen (ehemalige Anlage 2).
Im Sportunterricht sowie den außerunterrichtlichen Sport- und Bewegungsangeboten sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Persönliche Hygienemaßnahme sind zu ergreifen:
- regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge
oder in ein Taschentuch) - möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen,
Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pä-
dagogischen Notwendigkeiten ergibt
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht nicht mehr.
- Lüften: