Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

FAQ

Allgemeines

Welche Annahmen liegen dem Hygieneplan und den Planungsszenarien mit Blick auf den Schulsport zugrunde?

Der Sportunterricht findet im geregelten Klassen- oder Kurssystem statt.

Außerunterrichtliche Sportangebote finden in festen Lern- oder Trainingsgruppen statt. Schulübergreifende Gruppen sind nur in Stufe 1 zulässig.

Für welche Bereiche des Schulsports gelten die Vorgaben des Hygieneplans sowie die Planungsszenarien?

Die Vorgaben gelten für alle Bereiche des Schulsports. Hierzu gehören auch die Bereiche Kooperation Schule & Verein, Arbeitsgemeinschaften oder Angebote im Rahmen des Landesprogramms „Talentsuche-Talentförderung“.

Was bedeutet die Regelung „Nach Möglichkeit ist der Sportunterricht nach draußen zu verlegen.“ (Ministerschreiben vom 30.10.2020, Seite 5)?

Der Sportunterricht ist im Regelfall im Freien durchzuführen, sofern es die Bedingungen wie Lerngruppenzusammensetzung, Witterung, didaktische Entscheidungen zulassen. Die didaktischen Entscheidungen zur Gestaltung von Sportunterricht müssen die Einschränkungen durch die Pandemielage berücksichtigen.

Sollte eine Durchführung des Sportunterrichts im Freien nicht möglich sein, dann kann dieser in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygienebestimmungen sowie Belüftung beachtet werden. Die prüfungsrelevanten Kurse, insbesondere die der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, können grundsätzlich in geschlossenen Räumen unter Beachtung der genannten Bestimmungen durchgeführt werden.
Die Öffnung der Sportstätten wird regional durch Allgemeinverfügungen der Kreise und Städte geregelt.

Wer darf Bewegungsangebote (außerhalb des Sportunterrichts) durchführen?

Bewegungsangebote dürfen von jeder Lehrkraft oder Aufsichtsperson durchführt werden.

Zur Erteilung von Sportunterricht oder von außerunterrichtlichen Sportangeboten gelten besondere Regelungen gemäß der aktuellen Aufsichtsverordnung.

Wie ist die Teilhabe von inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern an Sport- und Bewegungsangeboten geregelt?

Die Teilnahme von inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern ist vorgegeben und auch gewünscht. Sie nehmen an Sport- und Bewegungsangeboten in der Gruppe teil, wenn sie in der Lage sind, die vorgegebenen Regeln verstehen und beachten zu können und wenn Ihnen die Teilhabe an den Bewegungsaufgaben in der Gruppe möglich ist.

Müssen Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Gruppe mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs gehören, am Sportunterricht teilnehmen, wenn die Eltern ihnen die Teilnahme verweigern, weil sie im Sportunterricht ohne Abstandsregeln ein erhöhtes Infektionsrisiko sehen?

Ja, die Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht und müssen damit auch am Sportunterricht teilnehmen. Eine Nichtteilnahme aus dem in der Frage formulierten Grund wird mit unentschuldigtem Fehlen dokumentiert. Bei einer dauerhaften Abwesenheit können weitere Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden.

Neben dieser rechtlichen Einschätzung ist es deshalb ratsam, pädagogische Lösungen zum Beispiel Differenzierungsmaßnahmen in der Umsetzung und Gestaltung von Sportunterricht zu entwickeln.

Kann der Sportunterricht auch durch andere Fächer ersetzt werden?

Das ist aufgrund der Verordnung der Stundentafeln nicht möglich.

Wie ist damit umzugehen, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund von einer Erkältung vom Sportunterricht befreien wollen, damit sie nicht weiter krank werden?

Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule beaufsichtigt werden und alternative sportunterrichtbezogene Aufgaben bearbeiten.

Gibt es besondere Regelungen für Sportlehrkräfte zum eigenen Gesundheitsschutz?

Es gelten für Sportlehrkräfte grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Schülerinnen und Schüler.

 

Lerngruppen / Gruppengröße

Wie ist der Begriff feste Lern- oder Trainingsgruppe definiert?

Eine feste Lern- oder Trainingsgruppe wird innerhalb eines Schuljahres für einen länger überdauernden Zeitraum (Epoche) nach Einteilung oder Einwahl aus formalen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen zusammengestellt. Damit kann eine solche feste Gruppe auch klassenübergreifend oder klassenverbindend gebildet werden.

Im Einzelfall können Schülerinnen und Schüler den Lerngruppen auch innerhalb einer Epoche neu zugeordnet werden, wann das pädagogisch oder organisatorisch erforderlich ist.

Wie groß darf eine Gruppe sein?

Die Gruppengröße bildet die reguläre Klassen- oder Kursstärke ab. Über die Verkleinerung von Gruppengrößen entscheidet die Schule aus pädagogischen oder didaktischen Gründen.

In der Stufe 3 (Wechselmodell) ist eine Teilung der Lerngruppen vorgesehen.

 

Unterrichtsinhalte und Methoden

Was ist bei der Gestaltung von Sportunterricht zu berücksichtigen?

Grundsätzlich sind direkte körperliche Kontakte auf das sportartspezifisch notwendige Maß zu reduzieren. In der Stufe 2 und 3 der Planungsszenarien sind keine körperlichen Kontakte erlaubt.

Konditionelle Leistungsanforderungen sind im Rahmen von Umfang und Intensität sowie mit Blick auf die Hallengröße angemessen zu gestalten – auch mit Blick auf möglicherweise eingeschränkte Duschmöglichkeiten.

Was bedeutet die Reduzierung bzw. Vermeidung von körperlichen Kontakten für die Gestaltung von Sportunterricht?

 

Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb

Körperliche Kontakte sind überall dort bei der Ausübung von Sportarten oder Übungs- und Spielformen erlaubt, wo diese unmittelbar dazugehören oder in der Bewegung entstehen, um das Ziel oder den Sinn der Aufgabe oder des Spiels gemäß den vorgegebenen Regeln zu erfüllen.

Gibt es Aufgabenstellungen, die auch in der Distanz möglich und sinnhaft sind, so sind diese zu bevorzugen, um die Unterrichtsziele erreichen zu können.

In Besprechungen können beispielsweise bei geschickter Raumwahl auch die Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern gewahrt werden. Gleiches gilt auch für theoretische Gruppenarbeiten oder für Organisationsformen, wie unter anderem Reihen-, Linien- oder Kreisaufstellungen.

Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb 

&

Stufe 3 – Wechselmodell

Körperliche Kontakte sind nicht erlaubt. Der Abstand von 1,5m ist in jedem Fall einzuhalten.

In Phasen, z.B. dem Aufbau von Stationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist die Mund-Nase- Bedeckung zu tragen.

Was kann der Sportunterricht
leisten?

Durch Bewegung im Raum oder in der Fläche (anstelle eines festen Arbeitsplatzes) werden konkrete Verhaltensregeln eingeübt, um Abstände, Orientierung, Laufwege, Einschätzen von Distanzen, vorausschauendes Stehenbleiben oder Ausweichen zu schulen. Das schafft Bewegungs- und Verhaltenssicherheit in Zeiten einer Pandemie.

Sind alle Inhalte im Schulsport unter den Bedingungen des Hygieneplans wieder möglich?

Alle Inhalte dürfen unter Berücksichtigung des aktuellen Hygieneplans unterrichtet werden.

Sind Aufgaben möglich, bei denen eine Sicherheits- oder Hilfestellung durch weitere Personen notwendig ist?

 

Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb

Es ist ratsam, Aufgaben oder Übungen auszuwählen, die ohne Hilfestellung durchgeführt werden können.

Es ist möglich, bei bestimmten Aufgaben oder Übungen eine Sicherheitsstellung anzubieten.

Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb

&

Stufe 3 – Wechselmodell

Aufgaben müssen kontaktlos zu bewältigen sein, ohne dass eine Sicherheitsstellung oder aktive Hilfeleistung erforderlich ist.

Inwieweit ist eine selbständige Gruppenarbeit möglich?

Lerngruppen können aufgeteilt werden, jedoch muss die Aufsicht immer aktiv, präventiv und kontinuierlich sein. So ist es nicht möglich, dass ein Teil der Lerngruppe sich im Klassenraum befindet und der andere Teil sich auf einer Wiese hinter dem Gebäude aufhält. Die Lerngruppe soll immer im Blickfeld der Aufsichtsperson sein.

Wie kann eine Benotung der Schülerinnen und Schüler erfolgen, wenn der Sportunterricht nicht mehr durchgeführt werden kann/darf.

Die Benotung kann auf der Basis der erbrachten Leistungen bis zu den Herbstferien und den beobachtbaren Leistungen im Rahmen von Bewegungsangeboten erfolgen.

Diese Bewegungsangebote ersetzen die
(schul-)curricularen Vorgaben, denen aufgrund der Pandemie nicht mehr entsprochen werden kann, stellen dafür aber ein Mindestmaß an Bewegung für die Schülerinnen und Schüler sicher.

 

Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Müssen die Schülerinnen und MNB tragen?

Im Sportunterricht wie auch in außerunterrichtlichen Sportangeboten gibt es keine Pflicht zum Tragen der MNB.

Außerhalb des Unterrichts gelten die entsprechenden Vorgaben des aktuellen Hygieneplans.

Bitte beachten Sie die Vorgaben für die ersten beiden Wochen nach Schuljahresbeginn.

Für den Sportunterricht gilt: Wenn das Gesundheitsamt nichts anderes anordnet, kann die Mund-Nase-Bedeckung beim Schulsport abgesetzt werden. Das gilt auch bereits in den ersten beiden Schulwochen.
(Schreiben des HKM an die Schulleiterinnen und Schulleiter vom 25.08.2021)

Muss auf dem Weg von den Umkleideräumen zur Sportstätte eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden?

Nach dem aktuellen Hygieneplan des Landes muss eine Mund-Nase-Bedeckung auf dem Weg getragen werden, wenn dieser über das Schulgelände oder durch Flure führt. Im Unterricht selbst darf die Mund-Nase-Bedeckung abgelegt werden.

Wie soll die MNB während des Sportunterrichts aufbewahrt werden?

Es gibt seitens des Hygieneplans keine Vorgabe, wie die MNB aufbewahrt werden muss. Bei der Aufbewahrung sollte jedoch beachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler einerseits die MNB einfach erreichen können und andererseits diese nicht bei der Bewegung stören oder in Bezug auf die Verletzungsgefahr einschränken.

Möglichkeiten der Aufbewahrung können sein:

  • Aufbewahrung in namentlich beschrifteten Plastikbeutel oder spezielle Boxen zur Aufbewahrung der Mund-Nase-Bedeckung
  • In der mitgenommenen Sporttasche, die ohne Sicherheitsgefährdung (z.B. auf der Tribüne) in der Sporthalle abgestellt wird.
  • Aufbewahrung in der Hosentasche oder im Hosenbund

Erhöhter oder erweiterter Bedarf an Hygienemittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann über das Schulbudget abgerechnet werden.

 

Räumlichkeiten

Welche Räume bieten sich für die Gestaltung von Sport- und Bewegungsangeboten an?

Grundsätzlich können alle Sportstätten genutzt werden, die der Schule durch den Schulträger zugewiesen werden. Aktivitäten unter freiem Himmel bieten mehr Freiräume und sind wegen des kontinuierlichen Luftaustauschs zu bevorzugen. Für Bewegungsangebote stehen alle Räume zur Verfügung. Warteschlangen vor, im und nach dem Unterricht sind zu vermeiden.

Dürfen außerschulische Flächen, wie beispielsweise die Wiese im Stadtpark nebenan, für Angebote im Freien genutzt werden?

Die Nutzung von Flächen auch außerhalb der Schule ist möglich. Beachtet werden sollten hier unter anderem die Freigabe des Besitzers der Fläche und die dort geltenden Regeln, zudem sollte eine Absprache mit der Schulleitung erfolgen.

Was ist zu bedenken, wenn Sportunterricht z.B. aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamtes auch in den Herbst- und Wintermonaten im Freien stattfinden soll oder muss?

Die Schülerinnen und Schüler sollen die entsprechende Kleidung für den Sportunterricht im Freien (Kälte- und Regenschutz) mitbringen.

 

Wo findet der Sportunterricht statt, wenn das Wetter den Sportunterricht im Freien nicht zulässt?

Ersatzräumlichkeiten müssen eingeplant werden. In der Regel bieten sich Klassenräume, Freiarbeitsräume oder auch die Sporthalle, sofern zugelassen, selbst an. Der Unterricht wird mit wenig intensiven Bewegungsübungen oder -spielen geplant oder durch theoretische Aufgabenstellungen angereichert. Bewegungsfördernde Angebot sind immer möglich.

Bei welchem Wetter beziehungsweise Temperaturen ist ein Sportunterricht im Freien verantwortbar?

Die Entscheidung darüber trifft die Sportlehrkraft in Abstimmung mit der Sportfachkonferenz und der Schulleitung. Grundsätzliche Vorgaben gibt es hier nicht. Gegebenenfalls bietet es sich an Innenräume für Gesprächsphasen zu nutzen.

 

Umkleiden

Wie kann die Situation des Umkleidens der Schülerinnen und Schüler gelöst werden?

Der Aufenthalt in der Umkleidekabine soll zeitlich nur kurz sein. Eine MNB ist unbedingt zu tragen. Damit das gelingt, kann auch zeitlich versetztes Nutzen der Umkleidekabinen innerhalb einer Klasse eine Lösung sein. Die Umkleidekabinen sollten gut belüftet werden und dabei die persönlichen Wertgegenstände separat aufbewahrt werden.

Können die Duschen nach dem Sportunterricht genutzt werden?

Die Freigabe der Duschen erfolgt durch die Sportstättenbetreiber. Es ist empfehlenswert, den Sportunterricht so zu gestalten, dass kein Duschen notwendig ist. Hände und Gesicht sollen jedoch mit Empfehlung von Mindestabstand gewaschen werden.

Über welche Möglichkeiten sollen sich die Schülerinnen und Schüler säubern?

Nach der körperlichen Aktivität im Schulsport sollen sich die Schülerinnen und Schüler umkleiden (Wechsel von Sportbekleidung zur Alltagsbekleidung) und mindestens die Hände waschen. Im Waschraum sind Abstände zu wahren, beim Waschen kann die MNB abgenommen werden.

In welchen Pandemiestufen dürfen Umkleidekabinen genutzt werden?

In allen Stufen, in denen Präsenzunterricht möglich ist, dürfen die Umkleidekabinen genutzt werden. Alternative Möglichkeiten wie zeitversetztes Umkleiden (zum Beispiel auch in Klassenräumen) einbeziehen. Die jeweiligen Vorgaben der Sportstättenbetreiber sind zu beachten.

 

Materialien und Geräte

Dürfen Materialien oder Geräte eingesetzt werden? Wenn ja, welche?

 

 

 

 

 

 

 

Es dürfen grundsätzlich alle Materialien oder Geräte eingesetzt werden.

Kleingeräte können nach Möglichkeit jeder Schülerin oder jedem Schüler einzeln zugeordnet werden. Großgeräte können auch von allen Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Das verwendete Material sollte sich auf das Nötigste beschränken. Eigenes Equipment, z. B. Isomatten oder Springseile, kann nach Absprache mitgebracht werden.

Wichtig ist die Handhygiene (unmittelbar vor und nach dem Unterricht) und die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bei starker Benutzung von einzelnen Geräten, z. B. durch viele Schülerinnen und Schüler oder bei starker Verunreinigung, sollen diese nach oder im Einzelfall auch während des Gebrauchs abgewischt werden. Eine Desinfizierung ist nicht erforderlich.

 

Schwimmunterricht

Darf Schwimmunterricht durchgeführt werden und welche Vorgaben gelten hierfür?

Schwimmunterricht kann durchgeführt werden. Die Vorgaben und Hygienepläne der Bäder müssen ebenso wie die Vorgaben des Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums beachtet werden. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler gelten die jeweils strengeren Regelungen.

Gibt es Vorgaben zur Belegung der Bahnen beim Schwimmunterricht?

Zunächst sind die Vorgaben des Hygieneplans des Schwimmbades zu beachten. Neben der Begrenzung, dass höchstens 20 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig pro Aufsichtsperson im Wasser sein dürfen, gibt es seitens des Landes keine weiteren Vorgaben.

Es sind allerdings folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Die Lerngruppen dürfen sich im Unterricht nicht mischen. Deshalb sind die räumlich-organisatorischen Bedingungen des Schwimmbades unter der Frage zu bewerten, wie viele Lerngruppen im gleichen Zeitfenster das Bad zum Schwimmunterrocht nutzen können. Sollte es hier zu Engpässen in den Umkleiden oder den Aufenthalts- und Nutzungsbereichen kommen, dann muss gegebenenfalls die Belegung des Bades mit einer Lerngruppe weniger erfolgen als bisher üblich.

Dürfen mehrere Schulen gleichzeitig zum Schwimmunterricht eingeteilt werden?

Es ist erlaubt, dass auch zwei oder mehr Schulen im gleichen Zeitfenster Schwimmunterricht erhalten, wenn das aufgrund des Hygieneplans des Bades zulässig ist und die Umkleide- sowie Wegesituation so geregelt werden kann, dass sich die verschiedenen Klassen oder Lerngruppen nicht mischen.

 

Gymnasiale Oberstufe

Gibt es besondere Regelungen zu den Sportkursen in der gymnasialen Oberstufe und den sportpraktischen Prüfungsteilen der Abiturprüfung?

Eine gesonderte FAQ Liste "„Landesabitur 2021 und 2022 – Fragen und Antworten im Kontext von Corona“ (Stand: 16. April 2021)“ wurde zuletzt im April direkt an die Postfächer "Landesaufgaben" und "Poststelle" der Schulen verschickt. Rückfragen und Beratungen sind jederzeit über die Fachberater*innen Sport der staatlichen Schulämter mit dem Beratungsschwerpunkt „Gymnasiale Oberstufe“ möglich. 

 

Risikogruppen und unterrichtsersetzende Lernsituationen

Müssen Schülerinnen und Schüler, im Sportunterricht bewertet werden, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht am Präsenzunterricht der Klasse/des Kurses teilnehmen?

Ja, auch diese Schülerinnen und Schüler müssen bewertet werden, denn im Grundsatz ist mit der Leistungsfeststellung für den Sportunterricht analog zu allen anderen Fächern zu verfahren.

Wie können Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen, die zu einer Risikogruppe gehören?

Als Leitfaden kann hierbei die Empfehlung für den Präsenzunterricht mit weiteren unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen dienen. Hierbei werden z.B. die Schülerinnen und Schüler in einer Präsenzphase (vorzugsweise allein, mit Abstand und allen notwenigen Hygienemaßnahmen) angeleitet. In jedem Fall sollte eine separate Einzelprüfung erfolgen und dabei der organisatorische Aufwand berücksichtigt werden.

Wie können Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht bewertet werden, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht am Präsenzunterricht der Klasse/des Kurses teilnehmen?

 

 

 

Der Lernprozess muss bei den nicht am Präsenzunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schülern begleitet werden. (vgl. Rechtliche Klärungen, Empfehlungen und Informationen zu unterrichtsersetzenden und unterrichtsunterstützenden Lernsituationen - 2. Auflage).

Somit besteht die Möglichkeit der Erstellung einer Leistungsbeurteilung der mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers. Die praktischen Leistungen oder auch praktische Ersatzleistungen müssen außerhalb der Schule möglich sein und können entweder per Video eingereicht werden oder, wenn dies nicht möglich oder von einem der Beteiligten nicht erwünscht ist, in einer weiteren (vorzugsweise allein, mit Abstand und allen notwenigen Hygienemaßnahmen) Präsenzphase in der Schule durchgeführt werden.

 

Schulsportliche Wettbewerbe

Wann finden wieder schulsportliche Wettbewerbe statt?

Im Sinne des Infektionsschutzes geht es darum, mögliche Infektionsketten zwischen Gruppen unterschiedlicher Schulen zu vermeiden. Schulübergreifende schulsportliche Wettbewerbe sind möglich. Diese sind so zu organisieren, dass sich die teilnehmenden Teams verschiedener Schulen nicht mischen.

Schulübergreifende schulsportliche Wettbewerbe sind nur in Stufe 1 zulässig.

Wie können innerschulische schulsportliche Wettbewerbe organisiert werden?

Hier sind vielfältige Formen denkbar, z. B. als klassenbezogene Challenges, in Turnierform oder auch in anderen Organisationsformen.

Wenn in Teamsportarten Spiele oder Turniere innerschulisch organisiert werden, dann dürfen auch feste Teams aus Klassen oder Kursen gegeneinander antreten.

Die Schulsportkoordination der Schulämter steht Ihnen mit Ideen zu Organisation und Durchführung zur Verfügung.

 

Fortbildung

Wie und wann finden die Fortbildungsveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen statt?

Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Webseite der ZFS Hessen: https://zfs.bildung.hessen.de

Online-Seminare zu unterschiedlichen Themen erweitern das Programm.

Gibt es Regelungen zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit und der Ersten Hilfe für Lehrkräfte?

Wenn die Nachweisfristen (vgl. aktuelle VO Aufsicht § 5 Abs. 4 Satz 2 und § 21 Abs. 5 Satz 3) in der Zeit vom 16. März 2020 bis zum 31. März 2024 ablaufen, muss der Nachweis bis zum 31. Dezember 2024 erbracht werden.

Nachweise, die vor dem 15. März 2020 abgelaufen sind und bis dahin noch nicht aufgefrischt werden können, müssen innerhalb des Halbjahres, in dem die Lehrkraft zur Erteilung von Schwimmunterricht oder im Wassersport eingesetzt wird, aufgefrischt werden.

 

Erste Hilfe

Was muss im Rahmen der Ersten Hilfe beachtet werden?

Die Erste-Hilfe-Tasche sollte vor dem Unterricht kontrolliert und anschließend mitgenommen werden. Es ist ratsam, eine persönliche Erste-Hilfe-Tasche parat zu halten. Bei gesundheitlichen Notfällen muss Erste Hilfe geleistet werden.

 

Weitere Informationen

Sportartspezifische
Regelungen
der Fachverbände

Grundsätzlich gelten die schulspezifischen Vorgaben. Darüber hinaus können Tipps und Hinweise der jeweiligen Sportfachverbände im Deutschen Olympischen Sportbund bei der Gestaltung der schulischen Angebote unterstützen.

Beratung

Weitere Beratung und Information zur Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten werden durch die Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS, https://zfs.bildung.hessen.de) sowie durch die Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren an den Staatlichen Schulämtern gegeben.