Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

Lüften

Im aktuellen Hygieneplan wird dem Lüften von Räumlichkeiten eine besondere Bedeutung zugeschrieben:

Ein regelmäßiger Luftaustausch ist eine wesentliche Maßnahme zur Verhinderung einer Infektion.

Eine intensive Lüftung der Räume wird insbesondere erreicht durch:

  • Stoßlüftung bzw. Querlüftung alle 20 Minuten - vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten.
  • Klassenräume sind zusätzlich bereits vor (nach) der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich andere Klassen dort aufgehalten haben (aufhalten werden).
  • Ist eine Stoßlüftung oder Querlüftung nicht möglich, weil z. B. die Fenster nicht vollständig geöffnet werden können, muss durch längere Lüftungszeit und Öffnen von Türen ein ausreichender Luftaustausch ermöglicht werden.
  • Bei Räumen ohne zu öffnende Fenster oder mit raumlufttechnischen Anlagen ohne oder mit zu geringer Frischluftzufuhr hat die Schulleiterin bzw. der Schulleiter mit dem zuständigen Schulträger geeignete Maßnahmen zu treffen.

 

(weitere Hinweise: Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen , Punkt III.4c Raumhygiene)