Hessischer Bildungsserver / Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung

FAQ - Alpines Wandern

 

FAQ - Alpines Wandern

▶ Wann beginnt der alpine Wanderbereich, für den ich die Qualifikation „Alpines Wandern in der Schule“ benötige?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Einerseits gibt es auch in Mittelgebirgen Wege und Passagen mit alpinem Charakter, andererseits gibt es Wege in den Alpen, die kein besonderes Risiko aufweisen. Kriterien für die Einordnung eines alpinen Geländes sind:
- Höhenlage
- Steilheit des Geländes
- Wegbeschaffenheit (Ausgesetztheit des Weges, Absturzgefahr, Steinschlag)
- Witterungseinflüsse (Gewitter, Sonnenstrahlung, Nässe/Schnee/Eisglätte)
Die Lehrkraft bewertet den alpinen Anspruch der geplanten Tour und verantwortet die Unternehmung. 

🔗

 

 
▶ Sind mit der Qualifikation „Alpines Wandern mit Schülern“ auch Gletschertouren mit Schülerinnen und Schülern möglich?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Gletschertouren sind wie andere weglose Touren nicht Bestandteil der Qualifikation und nicht für Schulveranstaltungen erlaubt.

🔗

 

 
▶ Welche konditionellen Fähigkeiten werden für die Teilnahme am Qualifikationskurs „Alpines Wandern mit Schülern“ vorausgesetzt?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein, mit einem 8 bis 10 kg schweren Rucksack Tageswanderungen (6-10 Stunden) sowie Höhenunterschiede von jeweils ca. 1000 m (und mehr) im Auf- und Abstieg bewältigen zu können. Auch eine Zweitagestour kann Bestandteil des Lehrgangs sein. 

🔗

 

 
▶ Benötige ich die Qualifikation, wenn ich mich zwar im alpinen Bereich aufhalte, aber nur Wanderungen auf „einfachen“ Wegen durchführen möchte?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Sobald sich die Klasse im alpinen Bereich befindet, ist die Qualifikation erforderlich, unabhängig davon, auf welchen Wegen die geplanten Wanderungen führen. Wandern im Hochgebirge bringt Gefahren mit sich, die der Ortsunkundige nicht erkennen kann. Die Lehrkräfte müssen sich über die aktuellen örtlichen Gegebenheiten informieren. Vor Antritt einer Wanderung sind die Schülerinnen und Schüler auf die besonderen Gefahren hinzuweisen und vorzubereiten.

🔗

 

 
▶ Dürfen Klettersteige mit Schülerinnen und Schülern begangen werden?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Die Begehung von Klettersteigen ist nicht im Sporterlass geregelt. Es ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber es gibt viele Gründe, die i. d. R. gegen die Durchführung in Schulveranstaltungen sprechen: 
- Die Lehrkraft trägt eine hohe Verantwortung und muss über ein hohes Maß an Können und Eigenerfahrung verfügen.
- Die Qualifikationen des Bergsports Klettern und Alpines Wandern haben in manchen Bereichen eine Schnittmenge (z. B. bei der Abschätzung von allgemeinen alpinen Gefahren, Alpine Erste Hilfe), das Klettersteiggehen selbst ist aber kein Bestandteil der Qualifikation.

- Das Lehrkraft-Schüler-Betreuungsverhältnis muss für eine Einführung sehr gering sein, etwa 1:3.

- Die Schülerinnen und Schüler müssen in besonderem Maß in Bezug auf ihre konditionelle und mentale Belastbarkeit beurteilt und vorbereitet werden.

🔗

 

 
▶ Gibt es eine gleichwertige Alternative zur Qualifikation „Alpines Wandern mit Schülern“?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Die Ausbildungen des Deutschen Alpenvereins Wanderleiter (Lehrgang 1), Familiengruppenleiter sowie Jugendleiter sind der Qualifikation „Alpines Wandern mit Schülern“ gleichgestellt.

🔗

 

 
▶ Welches Lehrkraft-Schüler-Betreuungsverhältnis sollte beim alpinen Wandern zugrunde gelegt werden?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Die Gruppengröße richtet sich nach dem Können der Schülerinnen und Schüler sowie den örtlichen Gegebenheiten, sie darf jedoch die maximale Obergrenze von 15 nicht übersteigen. Jede Teilgruppe muss von mindestens einer Person mit entsprechendem Qualifikationsnachweis geführt werden. 

🔗

 

 
▶ Wer kann eine alpine Wanderung zusätzlich begleiten? 
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Als Hilfskräfte kommen außer Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst auch Studentinnen und Studenten oder Schülereltern in Betracht. Stehen solche Hilfskräfte nicht zur Verfügung, können auch vertrauenswürdige Schüler über 16 Jahren mit schriftlicher Einwilligung ihrer Personensorgeberechtigten als Hilfskräfte bestellt werden. Die Bestellung der Hilfskräfte erfolgt durch den Schulleiter; sie ist aktenkundig zu machen.

🔗

 

 
▶ Welche Qualifikation benötigen zusätzliche Begleitpersonen?
tags: xxxxxxxx, xxxxx

Für zusätzliche Begleitpersonen (Hilfskräfte) ist ein Schein nicht zwingend erforderlich. Diese zusätzliche Begleitperson sollte aber über entsprechende Erfahrung im Gebirge verfügen. 

 

 

zurück↵